Lohnfortzahlung / Krankengeld bei erneuter AU

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe zu folgendem Fall eine Frage. Man ist infolge 2er OP’s 2mal für einen Zeitraum von 6 Wochen innerhalb kurzer Zeit krankgeschrieben. Dazwischen war man arbeiten. Die Operationen sind unterschiedlicher Natur und die Krankschreibung in beiden Fällen nur aufgrund der jeweils aktuellen Operation erforderlich.

Auf dem Papier stellt sich die Sache allerdings anders da. Hintergrund: Hausarzt stellte zunächst nur Diagnose A und Krankschreibung bzgl. A. Im Krankenhaus wurde dann A bestätigt und zusätzlich Diagnose B neu gestellt.

B war zeitkritisch, A nicht.

Daher war man also zuerst und tatsächlich infolge von B arbeitsunfähig (auf dem Papier allerdings wg. Diagnose A) und kurz darauf wieder - diesmal tatsächlich und auf dem Papier - wegen Diagnose A.

Jetzt sagt die Krankenkasse, die zweite AU fallt von Beginn an unter das Krankengeld, weil es sich um eine Folge-AU handelt und verweist auf die Diagnose in den AU Bescheinigungen und die Tatsache, dass A auch schon während der ersten Krankschreibung bestand.

Nun, dass A bestand ist unstrittig.
Nach den tatsächlichen Vorkommnissen aber sind es 2 Krankschreibungen und mit 2 verschiedenen Ursachen.

Müsste man in diesem Fall nicht erneut Lohnfortzahlung bekommen.

Was ist richtig und aufgrund welcher konkreten Regelung?
Wie kann man seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung ggf durchsetzen.

Vorab vielen Dank für Eure Einschätzungen!

Hallo,
so wie geschildert ist die Diagnose B hinzugetreten, ergo wird die erste Erkrankung mit A. angerechnet, auch auf die Lohnfortzahlung.
Nur wenn die zweite Erkrankung B alleine gewesen wäre und kein ursächlicher Zusammenhang mit A medizinisch begründet war, dann hätte der Arbeitgeber erneut die vollen sechs Wochen zahlen müssen.
Gruß
Czauderna