Hallo.
ein Arbeitgeber zahlt laut Arbeitsvertrag im Krankheitsfall
den Lohn 6 Wochen lang.
42 Tage - und zwar von Gesetzes wegen. Diesbezüglich kann im Arbeitsvertrag auch stehen, dass sieben mal drei Donnerstag ist.
Angenommen die Krankheit des
Arbeitnehmers dauert jedoch 8 Wochen - übernimmt dann seine
Krankenkasse die Lohnfortzahlung?
Nein. Was die Krankenkasse bezahlt, nennt sich Krankengeld und beträgt m.W. 60% vom Nettoentgelt - Verheiratete, Kinderhaber und andere Unglücksraben bekommen nich einen kleinen %satz obendrauf.
Und wenn, wie lange hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Lohnfortzahlung ist ein Anspruch gegen den Arbeitgeber, wie oben beschroben. Krankengeldanspruch hat man gegenüber der Krankenkasse, und zwar für - äh - *musikboxblätter* - …
Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zu einer Dauer von 26 Wochen gewährt. Diese Anspruchsdauer erhöht sich auf 52 Wochen, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles 6 Monate versichert war. Unter gewissen Voraussetzungen (anhängiges Pensionsverfahren oder es kann aufgrund einer vertrauensärztlichen Stellungnahme mit der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden) gebührt das Krankengeld bis zu einer Dauer von 78 Wochen.
Gruß Eillicht zu Vensre