Lohnsteuerkarte

Hallo,
gibt es eine Frist bis wann ein Arbeitgeber die
Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer wieder zurück geben muss?
Gruß Heinz

Hallo Heinz,

wenn der Arbeitnehmer ausscheidet oder am Jahresende?

Wenn der AN geht, normalerweise mit der letzten Abrechnung, also wenn er dem AN die Arbeitspapiere zuschickt.

Am Jahresende gibt es die Steuerkarte seit einiger Zeit nicht mehr zurück (sie bleibt - da sie hinten nicht mehr ausgefüllt wird - beim Gehaltskonto, also üblicherweise im Steuerbüro); dafür gibt heutzutage den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr XXXX.

Grüße
Renee

Hallo Heinz,

bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Jahresende nach Abschluss der letzten Abrechnung erhält der ausscheidene Arbeigeber die Lohnsteuerkarte nebst Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für den Beschäftigungszeitraum.

Bei Beschäftigung über das Kalenderjahr hinaus (z.B. 2007 -> 2008) bekommt der Arbeitnehmer die Lohnstuerkarte (z.B. 2007) nicht zurück, da der Arbeitgeber diese lt. Steuerrecht der Finanzverwaltung weiterzuleiten hat. Der Arbeitgeber erhält jedoch den Ausdurck der elektronischen Lohnsteuererklärung für das Jahr (z.B. 2007).

Gruß Theo