Lohnsteuerrecht 2015 / Erste Arbeitstätte

Änderung im Lohnsteuerrecht 2015:

Ich habe gelesen, dass sich ab 2015 etwas am Lohnsteuerrecht ändern soll. Konkret:

Ich arbeite bei einem Unternehmen in 45 KM Entfernung zu meinem Wohnort. Dieses Unternehmen hat auch an meinem Wohnort eine Niederlassung (bei der ich früher beschäftigt war). 

Seit meinem Wechsel mache ich bei der Steuererklärung pro Arbeitstag 45 KM an Fahrtkosten geltend.

Könnte ich nach der Änderung ab 2015 mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dass meine regelmäßige/erste Arbeitsstätte in der Niederlassung an meinem Wohnort ist, ich aber täglich an den entfernten Ort fahren muss und daher pro Arbeitstag 90 KM bei der Steuererklärung geltend machen kann? Ich werde aus den bisher zu findenden Veröffentlichungen dahingehend nicht schlau und danke für alle Antworten!

Hi!

Schau mal hier auf Seite 5.

Mehr mag ich nicht, da Du die Regeln zu Steuer- und Rechtsfragen nicht so ganz beachtet hast.

Gruß
Guido

Sorry, welchen Fehler habe ich denn da gemacht? War mir nicht bewusst.

Trotzdem Danke für den Link.

Sorry, welchen Fehler habe ich denn da gemacht? War mir nicht
bewusst.

Halt die Sache mit „Stelle keine Fragen in Ich-Form“.

Trotzdem Danke für den Link.

Ab Seite 5 sollten Deine Fragen beantwortet werden :smile: