Lohnzahlung bei Mehrurlaub

Hallo,

ein Arbeitgeber schließt seine Praxis an mehr Tagen wie den Arbeitnehmern an Urlaub zur Verfügung steht.

Wie verhält es sich da mit den Lohnzahlungen ?

Danke für eure Hilfe

Gruß

Sascha

Hallo,

auch dies dürfte ein Fall für den § 615 BGB (Annahmeverzug) sein, da der AG die Arbeitsleistung des AN im vertraglich vereinbarten Umfang in Anspruch nehmen muß, wenn der AN seine Arbeitskraft anbietet. Der AG wird also zahlen müssen, sofern keine andere Regelung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag) greift.

&Tschüß
Wolfgang