Manteltarifvertrag Gaststätten und

… Hotelgewerbe NRW

Meine Tante arbeitet beider Bäckerrei Kamps von 3.00 bis ca 10 oder 12 Uhr auf Stundelohn (7Euro). Sie schmiert dort die Brötchen, ist aber nicht im Verkauf tätig. Sie bekommt keinen Nachzuschlag.
Ich finde diese 7 Euro absolut zu wenig, sie hat im Monat - je nachdem wie viele Stunden sie kloppt- maximal 900 Euro raus. Davon kann man ja nicht leben…
Kann mir jemand sagen, ob das dem Tarif entspricht und ob es für die 2h Nachtarbeit wirklich keinen Zuschlag gibt?!
Danke für eure Antworten

Hallo,

ob die Entlohnung dem Tarif entspricht, ist zweitrangig. Zuerst mal müßte geklärt werden, ob überhaupt ein TV - wenn ja, welcher - gilt.
allerdings ist für Nachtarbeit unabhängig von der Geltung eines TV ein „angemessener“ Zuschlag zwingend in § 6 Abs. 5 vorgeschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
Die Rechtsprechung hat sich bei der Höhe des „angemessenen“ Zuschlags auf ca. 23 % eingependelt.

&Tschüß

Danke erstmal für deine Hilfe.

Also das ein TV gilt, steht ja im Arbeitsvertrag. Wie schon oben erwähnt ist es der MantelTV für Gaststätten und Hotelgewerbe für NRW. Da konnte ich aber nichts bezüglich einen Zuschlages oder Stundelohn finden.
Bezüglich der Nachatbeit würde das ja dann bedeuten, dass ihr der Zuschlag fehlt. Dann müssen wir da wohl mal mit dem Arbeitgeber reden.

VG