Liebe Fachleute,
folgender Sachverhalt.
Arbeitnehmer A unterschreibt einen Arbeitsvertrag, eine Klausel im Arbeitsvertrag lautet wie folgt „die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Evtl. anfallende Mehrarbeit im Umfang des üblichen Tagesgeschäftes werden nicht vergütet, bzw. ausgeglichen“.
Arbeitnehmer A wird nun mehrmals die Woche aufgefordert Mehrarbeit zu leisten. Die Mehrarbeit ist nicht notwendig, da genug Personal im Betrieb vorhanden ist.
Die Überstunden varrieren täglich zwischen 1 bishin zu 4 Überstunden täglich.
A wird untersagt, die geleisteten Überstunden im Dienstplan zu vermerken. Ebenso werden die Überstunden komplett gestrichen und A bekommt keine Vergütung oder Freizeitausgleich.
Ist diese Klausel im Vertrag in dieser Form zulässig?