Minusstunden durch Urlaub

Liebe Experten,

folgender Sachverhalt.

Arbeitnehmer AN hat 31 Werktage Urlaubsanspruch im Jahr.
AN hat eine 40h Woche und einen 8h Tag, arbeitet von Montag bis Samstag, 1x frei in der Woche.

Nun bleiben ihm noch 5 Werktage Urlaub über, welche er gerne im November nehmen würde.

Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Urlaubstage mit 6,75h Stunden gerechnet werden, anstatt mit vollen 8h, sodass Arbeitnehmer AN durch die 5 Werktage Urlaub 6,25 Minusstunden aufbaut 40-(6,75 *5)

Ist dies korrekt?
Dürfen durch Urlaub Minusstunden entstehen?!
und ist dies Rechtens, das Urlaubtage generell anteilig mit 6,75h gerechnet werden, anstatt mit vollen 8h, da es sich um Werktage Urlaub handelt.

Arbeitnehmer AN ist Angestellter im Einzelhandel.

Hallo,

für eine Woche Urlaub braucht der AN 6 Werktage, nicht 5, der AN, der noch einen Tag länger braucht, muss das Minus eben herausarbeiten.

Ein Werktag ist also mit 40/6 Stunden zu vergüten.

VG
EK

AN hat eine 40h Woche und einen 8h Tag, arbeitet von Montag bis
Samstag, 1x frei in der Woche.

Das wäre dann aber eine 5 Tage Woche…

Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Urlaubstage mit 6,75h Stunden
gerechnet werden, anstatt mit vollen 8h, sodass Arbeitnehmer AN durch
die 5 Werktage Urlaub 6,25 Minusstunden aufbaut 40-(6,75 *5)

Dieser Auffassung ist fraglich,da AN ja planmäßig in der Woche eine unbezahlte Freischicht hat.So wie bei normalen AN der Samstag arbeitsfrei ist und nicht bei den Urlaubstagen berücksichtigt wird.
Also jeder Urlaubstag = 8 Stunden

Leute, bitte!

Dieser Auffassung ist fraglich

Nein, ist sie nicht!

Und bevor Du hier irgendwelche falschen Hinweise gibst, solltest Du mal Dein Basiswissen zur Thematik „Unterschied von Arbeits- und Werktagen“ aufbauen - zumal hier schon eine korrekte Antwort eines Experten steht …

Man man man

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solltest Du mal Dein Basiswissen zur Thematik „Unterschied von
Arbeits- und Werktagen“ aufbauen

Wenn ich das lese

AN hat eine 40h Woche und einen 8h Tag, arbeitet von Montag bis
Samstag, 1x frei in der Woche. … mehr auf http://w-w-w.ms/a46ea6

frage ich mich auch ob die Darstellung der Realität entspricht.

6 * 8 = 40 ? Also ich hab das anders gelernt. :smile:

Der Plem

Wenn ich das lese

AN hat eine 40h Woche und einen 8h Tag, arbeitet von Montag bis
Samstag, 1x frei in der Woche. … mehr auf http://w-w-w.ms/a46ea6

frage ich mich auch ob die Darstellung der Realität
entspricht.

6 * 8 = 40 ? Also ich hab das anders gelernt. :smile:

Also bei mir sind Mo-Sa minus 1xfrei nur 5 Tage.
Wenn bei Dir außer Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag noch ein Wochentag existiert, stimmt mit Deinem Kalender etwas nicht - aber, wenn Du es so gelernt hast …

Also bei mir sind Mo-Sa minus 1xfrei nur 5 Tage.

Wenn man es so versteht, hast du recht.

Wenn bei Dir außer Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag,
Freitag und Samstag noch ein Wochentag existiert, stimmt mit
Deinem Kalender etwas nicht

Naja bei mir gibt es noch einen Sonntag, denn von Wochentag hat er
nichts geschrieben.

arbeitet von Montag bis Samstag

Also arbeitet er Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.

1x frei in der Woche

Sonntag frei.

Auch so kann man es lesen …

Der Plem

Naja bei mir gibt es noch einen Sonntag, denn von Wochentag
hat er
nichts geschrieben.

Stimmt, er hat von WERKtagen geschrieben, zu denen Sonntage nun mal nicht gehören.

Es ist euasgesprochen selten, dass eine Frage so komplett gestellt wird, dass keine Rückfragen offenbleiben - wie hier definitiv geschehen.

Stimmt, er hat von WERKtagen geschrieben, zu denen Sonntage
nun mal nicht gehören.

Er sprach von 31 Werktagen Urlaubsanspruch

Es ist euasgesprochen selten, dass eine Frage so komplett
gestellt wird, dass keine Rückfragen offenbleiben - wie hier
definitiv geschehen.

Du mich auch.

Der Plem

PLONK

Er sprach von 31 Werktagen Urlaubsanspruch

Und wann genau soll man werktäglichen Urlaubsanspruch nehmen, wenn nicht an Werktagen?

Du mich auch.

Naja, von dir hatte auch nicht erwartet, dass du etwas Sinnvolles beizutragen hast.
Das liegt in der Natur der Sache, wenn man sich krampfhaft zu Dingen äußern will, von denen man nichts versteht …

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Die einzige Rückfrage…
Hallöchen,

folgender Sachverhalt.

Arbeitnehmer AN hat 31 Werktage Urlaubsanspruch im Jahr.
AN hat eine 40h Woche und einen 8h Tag, arbeitet von Montag
bis Samstag, 1x frei in der Woche.

Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Urlaubstage mit 6,75h Stunden gerechnet werden, anstatt mit vollen 8h, sodass Arbeitnehmer AN durch die 5 Werktage Urlaub 6,25 Minusstunden aufbaut 40-(6,75 *5)

Mhm, Arbeitgeber ist der Ansicht, dass AN nicht 5 Tage „Urlaub nimmt“, sondern 6 Tage „abwesend ist“ und entsprechend (40 Stunden [Arbeit pro Woche] / 6 Tage [Arbeit pro Woche]) * (6 Tage [Abwesenheit] / 5 Tage [genommener Urlaub]) auf seinem Arbeitszeitkonto anzukreiden sind.

Die einzige Rückfrage, die sich hier stellt, ob der „Arbeitgeber der Auffassung“ ist, oder ob dies logische Konsequenz des Arbeitsvertrags ist.
Will meinen: Steht im Arbeitsvertrag, dass die 40 Stunden im Zeitraum Mo-Sa erbracht werden? Oder, dass die 40 Stunden im Rahmen von 5 Tagen á 8 Stunden im Zeitraum Mo-Sa erbracht werden?

Nur in dem Fall, wo Letzteres explizit vertraglich geregelt ist, würde der Arbeitnehmer mit 5 Tagen Urlaub auch eine komplette Woche abdecken.
Da allerdings a priori davon ausgegangen ist, dass dies eben nicht geregelt ist, bleibt die vorherige Antwort richtig.

Dürfen durch Urlaub Minusstunden entstehen?!

Nein, aber der Arbeitnehmer nimmt einen Tag mehr Urlaub, als ihm vertraglich zusteht.
Dass der Arbeitgeber ihm die Möglichkeit gibt, diese Zeit nachzuarbeiten anstatt einfach den Antrag abzulehnen, ist schon ein rechtlich nicht notwendiges Entgegenkommen.

und ist dies Rechtens, das Urlaubtage generell anteilig mit 6,75h gerechnet werden, anstatt mit vollen 8h, da es sich um Werktage Urlaub handelt.

Solange nirgendwo festgehalten ist, wie lange ein Arbeitstag minimal dauert, ist davon auszugehen, dass 1 Arbeitstag = 1/6 Wochenarbeitszeit.

Dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer praktisch die Möglichkeit bietet, diese Arbeitsleistung an 5 anstelle 6 Tagen zu erbringen, bedeutet nicht, dass der AN automatisch das Recht bekommt, mit 5 Tagen Urlaub 6 Tage freizunehmen.

(Extremfall, persifliert)
Karl-Otto hat eine halbe Stelle mit 20 Stunden pro Woche.
Diese 20 Stunden arbeitet er immer an einem Tag.
An Wochen, wo Montags ein Feiertag ist, legt er seine Arbeitszeit auf Montag - etc.
Dazu hat er vertraglich noch 30 Tage Urlaub.
Man sieht Karl-Otto nur 1x / Jahr, zur Betriebsfeier.

Gruß,
Michael

Oh Mann…
… Du mal wieder mit Deinem unsortierten Zehntelswissen (Halbwissen wäre ein ungerechtfertigtes Kompliment).

Nur in dem Fall, wo Letzteres explizit vertraglich geregelt
ist, würde der Arbeitnehmer mit 5 Tagen Urlaub auch eine
komplette Woche abdecken.

Das ist Unsinn. Ein Arbeitstag ist ein Arbeitstag und nur für einen Arbeitstag muß auch Urlaub genommen werden, nicht für einen freien Tag.
Im Zweifelsfall kommt es eben nicht auf die vertragliche Regelung, sondern auf die konkrete betriebliche Praxis, sprich einen konkreten Dienstplan mit Arbeits- und freien Tagen an.
Und nur für die tage, die in einem Dienst- oder Schichtplan als Arbeitstage eingetragen sind, muß dann auch ein Urlaubstag genommen werden.

Dürfen durch Urlaub Minusstunden entstehen?!

Nein, aber der Arbeitnehmer nimmt einen Tag mehr Urlaub, als
ihm vertraglich zusteht.

Das ist aus der Fallschilderung nicht herauslesbar und deswegen reine Kaffeesatzleserei.

und ist dies Rechtens, das Urlaubtage generell anteilig mit 6,75h gerechnet werden, anstatt mit vollen 8h, da es sich um Werktage Urlaub handelt.

Solange nirgendwo festgehalten ist, wie lange ein Arbeitstag
minimal dauert, ist davon auszugehen, dass 1 Arbeitstag = 1/6
Wochenarbeitszeit.

Auch diese Schlußfolgerung hast Du in dieser Pauschalität exklusiv für Dich allein.

Im Urlaubsrecht gilt grundsätzlich: Arbeitstage können zwar in ihrer Wertigkeit differieren - vor allem bei flexibler Arbeitszeit, aber ein Urlaubstag hat grundsätzlich immer die Wertigkeit eines durchschnittlichen Arbeitstages.
Deswegen kann für einen Arbeitstag auch nur ein Urlaubstag eingesetzt werden und an einem dienstplanmäßigen freien Tag muß kein Urlaubstag eingesetzt werden.
Wenn also der AN - und das ist der Kern der Frage - für seine zu erbringenden Arbeitstage dieselbe Zahl an Urlaubstagen einbringt, darf kein Stundenminus entstehen.

An Wochen, wo Montags ein Feiertag ist, legt er seine
Arbeitszeit auf Montag - etc.

Da wird es jetzt richtig schräg. Als ob ein AN einfach mal so die Arbeitstage einseitig zu seinen Gunsten legen könnte

Gruß,

Kopfschüttelnd

Michael

Wolfgang

3 Like

Und wann genau soll man werktäglichen Urlaubsanspruch nehmen,
wenn nicht an Werktagen?

Würdest du lesen und verstehen, ich habe dem doch gar nicht wiedersprochen.

Naja, von dir hatte auch nicht erwartet, dass du etwas
Sinnvolles beizutragen hast.

Mein Held!

Das liegt in der Natur der Sache, wenn man sich krampfhaft zu
Dingen äußern will, von denen man nichts versteht …

Wir sind froh dich zu haben …

Der Plem

1 Like

hallo liebe experten,

nochmal zu näheren erläuterung.

arbeitnehmer AN hat eine 5 Tage Woche, Montag - Samstag, 4x 8h Tag und 1x 10h Tag, 1x die Woche frei, Sonntags frei.

Nun hat der Arbeitnehmer für den Rest des Jahres noch 5 Tage Urlaubsanspruch.
Im Arbeitsvertrag steht, dass dem Arbeitnehmer im Jahr 31 WERKTAGE Urlaub zustehen, und dass dieser eine 40h Woche hat, nicht mehr, nicht weniger. im Vetrag steht nicht, in welcher Form die 40h abgeleistet werden müssen, da der Betrieb aber von 9-20h offen hat bieten sich die Schichten 9.30-18, 12-20 und einmal die Woche 9-20h an um auf die 40h Woche zu kommen.

Nun die Folgenden Möglichkeiten, die ihm der Arbeitgeber anbietet.

AN kommt Montag arbeiten 9.30 - 20 (abzüglich 1h Pause = 10h) und nimmt sich Dienstag bis Samstag Urlaub (Urlaub wird im Betrieb bei einem 8h Arbeitstag immer mit 6,75 angerechnet) hat er 43,75h und somit 3,75h Überstunden aufgebaut.

Nimmt sich AN Montag frei (der ihm zustehende freie Tag in der Woche) und Dienstag bis Samstag Urlaub, wird der freie Tag mit 0h und die Urlaubstage Di - Sa mit 6,75h gerechnet, sodass AN nach seinem Urlaub 6,25h aufgebaut.

Hallo Leute,

Die 40h Woche setzt sich wie folgt zusammen. (Betrieb hat Öffnungszeiten von 9.30 - 20h)

Beispiel
Montag : 9.30 - 20h = 10h (1h Pause, Zeit wird immer bis 20.30 angerechnet)

Dienstag : frei

Mittwoch : 12-20h = 7,5h
Donnerstag : 9.30 - 18h = 7,5
Freitag : 12-20h = 7,5
Samstag : 12-20h = 7,5

6 Werktage sind eine Woche
Hi!

Es spielt keine Rolle, an welchen 5 Tagen welche Arbeitszeit gearbeitet wird.

Wenn der Urlaubsanspruch nach WERKtagen gewährt wird, braucht man für eine Woche 6 WERKtage (Ausnahme: Es ist ein Feiertag in der Woche), unabhängig davon, wieviele WERKtage man auch tatsächlich arbeiten müsste.

Wenn man nun nur noch 5 WERKtage Anspruch hat, fehlt ein Tag.

Gruß
Guido

Hallo,

ich würde so rechnen:

1.) 1 Tag frei und danach 5 Werktage Urlaub
Hat der MA 5 Werktage Urlaub übrig, stehen ihm 5*6,67 h Vergütung für die 5 Werktage Urlaub zu. Wenn er den freien Tag außerhalb des Urlaubs nimmt, entstehen 6.65 Minusstunden in der Woche, die er in einer anderen Woche vor- oder nacherbringen muss.

2.) Montag arbeiten und danach 5 Werktage Urlaub
Geht er am Montag 10 h arbeiten und nimmt dann seine 5 Werktage, bekommt er 10 + 33,35 h = 43,35 h vergütet.

VG
EK

Lieber EK,

vielen Dank für deine Erklärung.
Ist Einsichtlich.

VG