Mit abfindung firma gründen ?

Guten Tag…

Bin seit 20 Jahren bei eine Firma tätig aber seit 10 monaten krank geschrieben.Durch meine krankheit bin ich nicht in der lage bei der Firma weiter zu arbeiten.Ein angebot von Arbeitsgeber lautet Abfindung.

Meine frage :

Wenn ich die Abfindung benuzte um eigene Firma zu gründen , muss ich dann die Abfindung versteuern ?

Danke…Und schöne grüsse :smile:

Grundsätzlich ist die Abfindung zu versteuern, es gibt aber ev. Schlupflöcher.
Wie hoch ist die Abfindung, wie alt bist Du?
In welcher Branche hast Du gearbeitet?
Was möchtest Du für eine Firma gründen?

Mario

Die Abfindung ist immer zu versteuern. Bestimmte Investitionen für das neue Unternehmen können aber steuermindernd geltend gemacht werden. Gute Hilfe für Existenzgründung gibt es z.B. unter http://www.iab-dm.de/info/exicoach.htm

Hallo,

Wenn ich die Abfindung benuzte um eigene Firma zu gründen ,
muss ich dann die Abfindung versteuern ?

eine Abfindung unterliegt der Einkommenssteuer und muss versteuert werden. Alles andere wäre mir neu.

Danke…Und schöne grüsse :smile:

Bitte

Grüße Alex

Ja.

Hallo,
da die Verwendung der Abfindung keinen Einfluss auf die Versteuerung hat, lautet die Antwort leider „Ja, die Abfindung muss versteuert werden“.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Sie müssen die Abfindung versteuern. Natürlich können Sie gleichzeitig Ihre Steuerlast senken, indem Sie das Geld z.B. einer gemeinnützigen Organisation spenden.
Wenn Sie damit ein Unternehmen eröffnen, können die Angangsverluste natürlich abgesetzt werden. Das ist aber erstmal unabhängig von der Abfindung. Sollte der Verlust genauso hoch sein wie die Abfindung, wäre sie natürlich de facto steuerfrei. Aber das ist unabhängig von der Abfindung.

Genausogut könnten sie einen Kredit über 10.000 Euro aufnehmen, dafür Ware kaufen und diese erst ein Jahr später verkaufen. Solange Sie nicht bilanzieren, hätten Sie damit im 1. Jahr einen Verlust von 10.000 Euro generiert.

Hallo und guten Abend!

Sie müssen die Abfindung auf jeden Fall in voller Höhe versteuern, allerdings wird die sogenannte „Fünftelregelung“ angewendet. Daa heißt, es wird bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommenssteuer so verfahren, als ob Sie die Abfindung über 5 Jahre verteilt erhalten hätten, was wegen der dann geringeren Progression zu deutlich weniger zu zahlenden Steuern führt.

Sie müssen allerdings damit rechnen, dass das Arbeitsamt, falls Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schliessen, sie mit einer Sperrzeit belegt, was den Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld betrifft (und damit verkürzt sich auch die Dauer der Zahlung).

Ich hoffe, ich habe Ihnen helfen können.

Gruss aus Spanien!

Hi,

kann dir dabei leider nicht helfen.

Abfindung ist als Einkommen erstnmal zu versteuern. Warum den nicht?

Geschäftsausgaben im gleichen Jahr reduzieren das Einkommen (es wird auch Einkomment aus nicht-stelbständiger und selbständiger Tätigkeit verrechnet). D.h. wird das Geld „investiert“ ist das steuermindernd. Aber das hängt dann immer davon, ob das investierte auch steuermindernd anerkannt wird:
Ggf. muss die Investition über Jahre aktiviert werden, dann sind 5000 € Ausgaben für ein Auto in dem Jahr nur 1000 € Steuermindernd.

Die Grundungsfinanzierung ist extrem komplex, da gibt es sogar Zuschüsse vom Staat und Steuervergünstigungen die sich laufend ändern. Lass Dich von einem Existenzgründer beraten (via Arbeitsamt) manchmal sogar kostenlos, weil das Arbeitsamt dann einen Arbeitslosen weniger hat…

Gruß