Hallo,
ist eine mündliche Abmahnung auch dann wirksam, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich steht:
"…
§15
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
"
Bzw. ist eine Abmahnung als Nebenabrede zu verstehen? Ich meine, dass eine Abmahnung auf jeden Fall Vertragsgegenstand ist, da diese ja auf Pflichtverstöße hinweist und dadurch auch eine Aufhebung des Vertrages angedroht werden kann.