Mündlicher Arbeitsvertrag und Kündigung

Hallo,

mal angenommen man arbeitet seit September für drei Tage in einem Handwerksbetrieb als Elektriker. Mündlich wurde vereinbart, dass man für ca. 3 Monate, vielleicht etwas mehr oder auch weniger, arbeitet (als Übergang, bis ein „richtiger“ Job da ist).
Es wurde kein schriftlicher Vertrag festgehalten. Mündlich wurde bisher nichts zu einer Probezeit oder zu Kündigungsfristen gesagt.

Weiterhin wird angenommen, dass der Chef mit einem nicht zufrieden ist. Der Chef sagte also am 15.10 im Beisein von seinem Geschäftspartner: „Ich möchte mich im Guten von ihnen trennen, daher mein Vorschlag, dass sie noch zwei Wochen arbeiten und wir uns dann trennen.“ Dem stimmt man zu. Alles mündlich.

Ist diese Kündigung mündlich rechtens?
Braucht man nicht etwas schriftliches für das Arbeitsamt?
Beträgt die Kündigungsfrist nicht eigentlich 4 Wochen?
Wie sollte man sich jetzt verhalten?

Gruß von Fred

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürfte Willenserklärung und bedarf der Schriftform.

Nach NachwG § 2 hätten aber auch einen Monat nach Beginn des AV wesentliche Bestandteile hieraus schriftlich niedergelegt werden müssen.

Die gesetzl Küfrist beträgt nach BGB § 622 4 Wochen zum 15 bzw Monatsende. Während der Probezeit kann man mit einer Frist von 2 Wochen kündigen/gekündigt werden.

Punkto Arbeitsamt: kenne die Fristen nicht, die einzuhalten sind, wenn man nach Erhalt einer Kündigung Arbeitslosengeld beantragen und eine Sperrfrist verhindern möchte.

LG
Andy