Muss AG Elternzeit für Großmutter akzeptieren?

Hallo,

mal angenommen, eine junge Frau - in der Ausbildung - bekommt ein Kind. Damit sie die Ausbildung beenden kann, soll die Elternzeit auf die berufstätige Großmutter übertragen werden - die Vorraussetzungen für die Übertragung dieser Elternzeit werden erfüllt.

Muss der Arbeitgeber der Großmutter diese Elternzeit akzeptieren oder kann er ablehnen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Micha

Hallo Micha,

Google hat mir folgendes ausgespuckt:

"Darüber hinaus haben auch Großeltern, die mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben, dieses Kind betreuen und erziehen und

• ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder
• ein Elternteil des Kindes sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde und die Arbeitskraft des Elternteils im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt,

einen Anspruch auf Elternzeit, allerdings nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht. Ein Anspruch auf Elterngeld für die Großeltern besteht allerdings nicht. "

http://www.havelland.de/fileadmin/civserv/12063252/f…

viele Grüße
Felix

Hi!

Muss der Arbeitgeber der Großmutter diese Elternzeit
akzeptieren oder kann er ablehnen?

Da kommt darauf an, ob die Großmutter die Voraussetzungen nach § 15 BEEG erfüllt.

Verständlicher ist es hier in den ersten beiden Absätzen erklärt.

VG
Guido