Muss bei Versetzung soziale Auswahl erfolgen ?

A 55 Jahre arbeitet seit 39 Jahren in einem Unternehmen.Die ersten 18 Jahre in der Entwicklungsabteilung, A ist dann 11 Monate aus dem Unternehmen ausgeschieden und wurde dann in der Produktion des Unternehmens wieder eingestellt.Nach knapp 3 Jahren ist A durch ein internes Stellenangebot wieder zurück in die Entwicklung. Im Arbeitsvertrag ist der neue Arbeitsplatz, also Entwicklung angegeben und auch das in der Entwicklung Schichtarbeit gefordert werden kann.Versetzungen innerhalb des Unternehmens können auch vorgenommen werden. A ist jetzt seit 17 Jahren in der Entwicklung tätig und hat nie Schicht arbeiten müssen.Nächstes Jahr feiert A ,dann mit 56 Jahren, sein 40. Dienstjubiläum. In der Entwicklung sollen nun über 50% der Stellen wegfallen, die Betroffenen Mitarbeiter bekommen eine Stelle in der Produktion am Fließband im Dreischichtbetrieb angeboten. Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt willkürlich ohne Soziale Auswahl. Meine Frage wäre nun, muss A diese Versetzung hinnehmen oder kann A eine soziale Auswahl erwirken. Erstens ist A Akkord bzw. Schichtarbeit nicht gewohnt 2. sind über 60 % der Mitarbeiter wesentlich jünger und wesentlich kürzer im Betrieb tätig.
Vielen Dank für die Antwort