Hallo fishing,
die Antwort auf diese Frage ist - Gott sei Dank - recht klar. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die für den Beruf benötigte Arbeitskleidung den Anforderungen entsprechend auszuwählen und diese allen Arbeitnehmern passend zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber genauso dazu verpflichtet, zu große oder kleine, bereits ausgehändigte Kleidungsstücke passend auszutauschen, insofern sie den Arbeitnehmer bei seiner Arbeit behindern bzw. gefährden.
Ein gutes Beispiel ist ein zu groß geratener Overall, dessen Ärmel nur umgekrempelt nicht stören oder ständig zurückgeschoben werden müssen. Bei der Arbeit an einer Frese, stellt so etwas einen potentiellen Gefahrenherd dar. Eben diese hat ein Unternehmen/Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz bestmöglich auszuschließen.
Rechtliche Grundlage dafür stellen diverse Regelungen und Verordnungen im Rahmen des deutschen Arbeitsschutzgesetzes.
- hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Beste Grüße
hyponaut