Bitte nach Arbeitsrecht suchen
Hallo Babasaid,
ich bin leider fuer ne andere Art Abmahnung zustaendig, naemlich Urheberrechtliche bzw. Wettbewerbsrechtliche.
Bitte such daher nen Experten fuer ARBEITSRECHT oder GESELLSCHAFTSRECHT.
Aber kurz eines: soweit ich weiss, ist die GbR da kein Spezialfall. Die Abmahnung ist ja eine einseitige Kundgabe der Unzufriedenheit. Steht also zum Beispiel im Gesellschaftsvertrag (den gibt es ja hoffentlich), dass Aufloesung der Gesellschaft nur nach vorheriger Abmahnung moeglich ist, so kann diese Vorschrift LOGISCH ja nicht unterlaufen werden, indem man sie zustimmungspflichtig macht.
Im uebrigen wuerde ich, Abmahnung hin oder her, davon ausgehen, dass diese GbR gerade Schwierigkeiten hat. Die Verweigerung der Unterschrift (FALLS diese unlogischerweise doch im Vertrag steht) durch den Abgemahnten wird die Aufloesung der GbR eher beschleunigen als verhindern.
Das sind aber nur meine praktischen Hinweise aus meiner Lebenserfahrung. Fuer eine umfassende Rechtsberatung sollten Sie zu einer Anwaltskanzlei (alle Unterlagen mitnehmen, insbesondere den Gesellschaftsvertrag!).
Viel Erfolg weiterhin wuenscht
Veranda