Muss die Abmahnung unterschrieben sein?

Hallo, folgender Fall:

Der eine Mitinhaber der GbR schickt dem anderen per Einschreiben eine Abmahnung. Die Post bestätigt, das der Brief abgegeben wurde.

WAS wenn der Abgemahnte, die Abmahnung nicht unterschreibt?
Ist diese dann einfach ungültig? Obwohl die Abmahnung bewiesenermaßen korrekt ist, unterschreibt er diese nicht.

Danke im Voraus :smile:

Hallo,

eine Abmahnung stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, d.h. es muss lediglich ein Abmahngrund vorliegen und die Abmahnung muss dem Abgemahnten zugehen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Eine Unterschrift unter eine Kopie erleichtert lediglich den Beweis, dass der Empfänger die Abmahnung erhalten hat.

Eine Abmahnung zwischen zwei GbR Gesellschaftern ist wenig sinnvoll. Zwischen den Gesellschaftern besteht kein Arbeitsverhältnis iSd §§ 611 ff BGB, sondern ein Gesellschaftsvertrag gem. §§ 705 ff BGB. Die Abmahnung ist im Arbeitsrecht Voraussetzung für eine wirksame fristlose Kündigung. Gesellschaftsverträge können bei eklatanten Pflichtverstößen eines Gesellschafters gekündigt werden, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.

Viele Grüße

Hallo,

http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…

Bitte nach Arbeitsrecht suchen
Hallo Babasaid,

ich bin leider fuer ne andere Art Abmahnung zustaendig, naemlich Urheberrechtliche bzw. Wettbewerbsrechtliche.

Bitte such daher nen Experten fuer ARBEITSRECHT oder GESELLSCHAFTSRECHT.

Aber kurz eines: soweit ich weiss, ist die GbR da kein Spezialfall. Die Abmahnung ist ja eine einseitige Kundgabe der Unzufriedenheit. Steht also zum Beispiel im Gesellschaftsvertrag (den gibt es ja hoffentlich), dass Aufloesung der Gesellschaft nur nach vorheriger Abmahnung moeglich ist, so kann diese Vorschrift LOGISCH ja nicht unterlaufen werden, indem man sie zustimmungspflichtig macht.

Im uebrigen wuerde ich, Abmahnung hin oder her, davon ausgehen, dass diese GbR gerade Schwierigkeiten hat. Die Verweigerung der Unterschrift (FALLS diese unlogischerweise doch im Vertrag steht) durch den Abgemahnten wird die Aufloesung der GbR eher beschleunigen als verhindern.

Das sind aber nur meine praktischen Hinweise aus meiner Lebenserfahrung. Fuer eine umfassende Rechtsberatung sollten Sie zu einer Anwaltskanzlei (alle Unterlagen mitnehmen, insbesondere den Gesellschaftsvertrag!).

Viel Erfolg weiterhin wuenscht
Veranda

kann ich leider nicht helfen

Hallo,

das dürfte ein Missverstädnis sein.
Eine arbeitsrechtliche Abmahnung kann nur ein Arbeitgeber (oder Vorgesetze/r) einer/m Arbeitnehmer/In senden.
Zwischen gbr Gesellschaftern eher nicht.
Was soll der Gegenstand der „Abmahnung“ sein?

Generell gilt:
Es handelt sich um eine empfangsbedürftige Erklärung
Diese muss zugehen
Der Absender muss den Zugang beweisen
Auf eine Unterschrift des Empfängers kommt es nicht an

Bei einem Einwurf Einschreiben, kann die Post idR nicht den Zugang nachweisen.
Das geht nur mit Einschreiben Rückschein

Schönen Tag noch