Hallo,
gestern Abend entstand in geselliger Runde ein angeregtes Gespräch über folgende Situation:
Der Kunde eines Unternehmens wird gegenüber einem Arbeitnehmer (AN) besagter Firma verbal ausfallend und grob beleidigend. Nehmen wir an er benutzt dabei ein Fäkalsprache unterster Kategorie.
Der AN läßt sich das nicht gefallen, bleibt höflich und sachlich , bricht das Gespräch mit dem Kunden aber unter dem Hinweis, dass er sich das nicht gefallen lassen will, ab. (Hinweis: der AN habe sich in dieser Situation also ansonsten nichts gegenüber dem Kunden zu Schulden kommen lassen.)
Der Kunde wiederum beschwert sich nun beim Chef des AN darüber, dass er das Gespräch nicht fortsetzen konnte und verlangt, dass sich der AN wieder bei ihm, dem Kunden, melden möge, damit er, der Kunde, „ihm noch mal die Meinung geigen könne“. Der Chef wiederum befragt den AN, hört sich dessen Schilderung auch an, entscheidet dann aber, dass sich der AN beim Kunden zu melden und sich zu entschuldigen hat.
Der AN fühlt sich gedemütigt und weigert sich zunächst, den Kunden wieder anzusprechen. Der Chef beharrt aber darauf und weist den AN darauf hin, dass der Kunde König sei und man auch persönliche Beleidigungen hinzunehmen habe. Anderenfalls sei mit einer Abmahnung (später: Kündigung) zu rechnen.
Uns ging es nun gestern ausschließlich um den letzten Aspekt: Darf der Chef - rein rechtlich - verlangen, dass sich der AN beleidigen läßt, um den Kunden zu halten? Wie weit darf ein Arbeitgeber in so einem Zusammenhang gehen bzw. was muss ein Arbeitnehmer hinnehmen?
Hinweis: Es gehe nicht um ein subjektives Gefühl des AN, es gehe objektiv um Beleidigungen. Auch soll nicht die Toleranzgrenze der AN diskutiert werden. Es geht rein um die rechtliche Situation. (Ein Argument gestern: Schließlich darf der AG auch nicht verlangen, dass der AN etwas Illegales tut, „ansonsten gibt´s ´ne Abmahnung.“)
Viele Grüße
Camelot