Muss ein minderjähriger Azubi Urlaub bekommen

… wenn die Eltern in Urlaub fahren?

Hallo,

die Frage ist bereits geschrieben. Bitte um Antworten.

Vielen Dank schon mal.

Wie bei jedem Angestellten muss der Urlaub bei der Firma angemeldet u. genehmigt werden. Wenn der Azubi keinen Urlaub bekommt, müssen die Eltern eben zu Hause bleiben, wenn sie den Azubi nicht allein lassen wollen.

… wenn die Eltern in Urlaub fahren?

Hallo! Nein. M.E. muss der Arbeitgeber hier keinen Urlaub genehmigen. Da muss man im Vorfeld den Urlaub genehmigen lassen - und dann klappt das Ganze. Meistens habe Azubi Urlaub in den Ferien - weil ja da auch keine Berufsschule ist.
mfg
susanrelnik

Urlaubsanspruch für Minderjährige

Im Arbeitsrecht gilt für Minderjährige das Jugendarbeitsschutzgesetz. Laut § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz haben Minderjährige folgenden Anspruch auf Erholungsurlaub:

mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt is
mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist der Urlaub in Werktagen angegeben und das bedeutet, dass der Azubi sechs Urlaubstage für eine Woche Urlaub nehmen muss, auch wenn er nur fünf Tage in der Woche arbeitet. Wenn der Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag des Minderjährigen in Arbeitstagen angegeben ist, hat er umgerechnet folgenden Urlaubsanspruch:

30 Werktage = 25 Arbeitstage
27 Werktage = 23 Arbeitstage
25 Werktage = 21 Arbeitstage

Jeder Azubi hat Anspruch Auf Urlaub und im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber sollte bei Minderjährigen der Urlaub zur gleichen zeit ,wie bei den Eltern gewährt werden,es sei denn besonders wichtige Di
nge des Arbeitgebers sprechen dagegen.Das jedoch wird bei einem minderjärigen
Azubi eigentlich kaum der Fall sein,da hier auch noch die Aufsichtspflicht der Eltern greiftwird jeder normaldenkende Chef den Urlaub selbstverständlich gewähren. viel Spass im Urlaub.

die Frage ist unklar!

Das weiß ich leider nicht

Hallo, ich kann dazu keine Angaben machen, das ist Firmenintern zu klären. Hängt von der Auftragslage ab und dein Chef darf zwei Urlaubsanträge die nicht zeitgleich sind ablehen,d.h 1. Urlaubsantrag Woche 31 und 32 wird Aabgelehnt. Dann 33 und 34 wird abgelehnt dann Antrag auf 35 und 36 darf nicht mehr abgelehnt werden. Als Azubi musst du in den Ferien deinen Urlaub nehmen, d.h in den Sommerferien müßte er dir Urlaub geben.