Muss man eine schriftliche Antwort geben?

ein Arbeitgeber will eine Abteilung schließen oder Auslagern. Die Mitarbeiter der Abteilung bekommen vom AG ein Einschreiben mit der Bitte um eine unverbindliche Rückantwort, ob man innerhalb der Firma in eine andere Abteilung wechseln will, die nicht der Qualifikation der jetzigen Tätigkeit entspricht.
Muss der Arbeitnehmer auf diese Anfrage antworten, oder können dem Arbeitnehmer bei nicht Antworten Schwierigkeiten entstehen?

Hallo,

AN muss darauf nicht antworten, die Antwort ist ohnehin unverbindlich. Doch AG, die möglichst ohne langwierige Sozialplanverhandlungen oder Arbeitsgerichtsprozesse eine Maßnahme durchführen wollen, loten auf diese Weise aus, ob sie auch Stellen anbieten sollen, die sie aus rechtlichen Gründen vor dem Ausspruch einer Kündigung nicht anbieten würden (müssten/dürften, z.B. ein höherwertiger Arbeitsplatz). Wenn sich alle AN äußern, sie wären auch mit dem einen oder anderen Arbeitsplatz einverstanden und so alle AN untergebracht werden können außer denen, die lieber z.B. ein Abfindungsangebot annehmen, dann kann die Maßnahme unter Vermeidung von Kündigungen oder Änderungskündigungen einvernehmlich gelöst werden.

Wenn keine Stellen frei sind, für die der AN qualifiziert ist oder zu wenige und AN aufgrund Sozialauswahl das Nachsehen hat, kann es schlimmstenfalls zur Kündigung kommen. Es kann aber auch sein, dass der Arbeitsplatz im Wege der Änderungskündigung trotzdem angeboten wird, auch wenn AN sich nicht geäußert hat.

VG
EK