Hallo zusammen,
angenommen Person W ist schwanger und teilt dies dem Arbeitgeber A mit.
Im Mutterschutzgesetz &8 stehen Regelungen zur Mehrarbeit
(http://dejure.org/gesetze/MuSchG/8.html)
Arbeitgeber A ist der Meinung, dass Person W mehr als 8,5 Stunden arbeiten darf. Person W erkundigt sich bei der Bezirksregierung und bekommt ähnliche Antwort: Bis zu 10 Stunden täglich sind OK.
Person A ist jedoch immer noch der Meinung, dass laut MuSchG eine tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden nicht überschritten werden darf.
Wer befindet sich im Recht?
Grüße und Danke
Treier