Nach einer Abmahung , wie soll man es reagieren?

eine super Frage über Abmahnung,es wäre super wenn ihr das antworten könntet.

  • Was bedeutet es eigentlich eine Abmahnung zu bekommen? Spielt es eine Rolle, wenn der Arbeitnehmer es nicht unterschrieben hat? Wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung ungerecht findet, was solltet er denn machen?

  • Wie schützt sich ein Angestellter gegen den Arbeitsgeber in einem juristischen Streit, z.B gegen eine ungerechtigte Entlassung? Sollte ich Mitglied einer Gewerkschaft werden, um dadurch juristische Hilfe zu bekommen, oder funktioniert es in Deutschland so, dass man sich selber einen Anwalt leisten muss?
    Wenn den Vertrag ja aus einem festen und einen Bonus Teil besteht. Der Bonus Teil ist aber nicht festgestellt worden. In dem Vertrag steht es, „Ein Vorschlag wie ein Modell aussehen könnte, das Modell wird aber später festgestellt, und die erste 2 Monaten wird das Maximale ausgezahlt“ .

Bisher ist aber kein Modell vertraglich geregelt worden, und es ist bisher immer den maximalen Bonus ausbezahlt worden.

Bedeutet das, dass es eigentlich keinen gültigen Arbeitsvertrag gibt?
Vielen Dank!!!

Guten Morgen,

das ist eine ganze Reihe von Fragen und nicht alles lässt sich ohne der Arbeitsvertrag zu lesen und die Branche bzw. die betrieblichen Gepflogenheiten zu kennen abschliessend lösen.

  1. Abmahnung
    a) eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge. Der AG beanstandet schuldhafte Vertragsverletzungen des AN und dokumentiert diese durch die Abmahnung in die Personalakte
    b) die Unterschrift könnte zwei Bedeutungen haben
    aa) reine Empfangsbestätigung
    bb) Einverständniserklärung
    bei aa) fehlt die Unterschrift ist der Abmahnung gleichwohl zugegangen. Der AG muss es aber - wenn das bestritten würde -beweisen z.B. durch Zeugen
    bei bb) fehlt die Unterschrift, dann bleiben dem AN alle Rechte gegen die Abmahnung vorbehalten
    c) was tun gegen eine Abmahnung
    aa) gegen eine Abmahnung kann man eine schriftliche Stellungnahme abgeben, die dann auch in die Personalakt aufgenommen werden muss. Das ist dann eine Möglichkeit, eine eigene andere Sicht der Dinge zu dokumentieren. Das kann für eine spätere auf wiederholte Vertragsverletzungen gerichtete Kündigung wichtig sein
    bb) zuletzt bleibt die Klage beim Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Das kann sofort geschehen, weil sie unbegründet ist oder in 1 - 2 Jahren, weil sie wegen Zeitablauf (wenn keine neuen Abmahnungen hinzukamen) gelöscht werden muss

  2. Rechtsschutz Arbeitsrecht
    a) beim Arbeitsgericht kann man ohne Anwalt klagen
    b) es hilft bei Arbeitsrecht eine Rechtschutzversicherung
    c) bei geringen Einkommen gibt es den Anwalt auf Staatskosten = Prozesskostenhilfe
    d) wenn die Gewerkschaft kostenlosen Rechtschutz bietet dann auch das

  3. Bonus und fehlende Regelung
    a) das NachweisGesetz verlangt eine klare Regelung der Vergütung. Das gilt auch für die unregelmäßigen Boni
    b) da jetzt wohl das Max. bezahlt wurde, ist ja alles ok.
    c) wenn der AG diese Zahlung plötzlich kürzt, müsste er beweisen worauf diese Kürzung beruht. Da er keine Regelung vorgelegt hat, wird wohl das Gericht weiter die max. Zahlung zu Grunde legen
    d) natürlich besteht zumindest ein mündlicher Vertrag. Wenn ich den Text richtig verstanden habe, sogar ein schriftlicher. Es ist wohl nur der Bonus nicht abschliessend geregelt.

Bitte nach „Arbeitsrecht“ suchen
Hallo jurista,

weil das hier ein allgemeines Hilfe-Forum ist, darfst Du das Folgende nicht als Rechtsberatung betrachten. Alle Infos sind private Meinungen ohne Gewaehrleistung.

Ich bin ausserdem fuer ne andre Art „Abmahnung“ zustaendig, aber ich kann Dir aus meiner persoenlichen Erfahrung sagen:

  1. Abmahnung leitet im Arbeitsrecht die Kuendigung ein. Ohne Abmahnung (= fristlos) kann man nur ganz ausnahmsweise gekuendigt werden.

Ob der Arbeitnehmer „unterschreibt“, ist egal. Formvorschriften gibts nicht, aber INHALTS-Forschriften, naemlich, dass das Fehlverhalten eindeutig genannt wird.

Gegen „ungerecht empfundenes“ Abgemahnt-Werden kann man wenig machen. Ausser, dass man versucht, ab sofort Fehler zu vermeiden, und das Verhaeltnis zum Arbeitgeber wieder zu kippen. Manchmal kann der Betriebsrat intervenieren.

Gegen Entlassung gibts den Schutz: „Arbeitsrecht“. Dazu musst Du Dich an eine Anwaltskanzlei wenden.

Wenn es ne Gewerkschaft gibt, kann man schon eintreten, das schuetzt aber nicht gegen Kuendigung.

Wenn man kein Geld hat, kann man zum Anwalt gehen und sagen: „ich hab kein Geld“, dann beantragt der Anwalt moeglicherweise PKH, also Prozess-Kosten-Hilfe. Man zahlt dann zwar auch was, aber viel weniger.

Das mit dem Bonus versteh ich nicht. Den Vertrag musst Du einer Anwaltskanzlei zeigen.

Wenn Du schon GEARBEITET hast, und der Vertrag ist in einzelnen Teilen unwirksam, dann steht Dir (natuerlich) trotzdem eine Gegenleistung zu. Die setzt im Streitfall das Gericht fest und orientiert sich dabei am durchschnittlichen Wert der Arbeit. Du musst natuerlich dann beweisen koennen, DASS und WIE LANG Du gearbeitet hast.

Fuer weitergehende Auskunft such bitte nen Experten aus dem Gebiet „Arbeitsrecht“. Da wir hier keine Rechtsberatung machen koennen, solltest Du wirklich einen Anwalt suchen. In manchen Staedten gibt es zu bestimmten Terminen kostenlose Rechtsberatung. Frag mal auf dem Rathaus nach, die wissen das oft. Oder ruf die Anwaltskammer in Deiner Stadt an.

Ganz viel Erfolg wuenscht Dir
Veranda

Bedeutet das, dass es eigentlich keinen gültigen
Arbeitsvertrag gibt?
Vielen Dank!!!