Nach erziehungsurlaub arbeitg. will stunden reduzi

hallo meine frau hat jetzt nach erziehungsurlaub probleme mit ihren arbeitgeber sie hat vorher 24 stunden in der woche gearbeitet jetzt will aber der arbeitgeber das sie auf 8 stunden reduzieren soll was für rechte hat meine frau kann sie die stunden beibehalten bzw . muss es der arbeitgeber und kann sie sagen das sie vormittags arbeiten will bitte um hilfe meine frau hat ihren arbeitgeber schon vor einem jahr angesprochen aber der hat es rausgedrängt und jetzt ist ihr erziehungsurlaub in 3 monaten rum und sie muss anfangen sein schlusswort war das er das mit seine steuerberater abklären will . nun warte ich gespannt auf eure antworten !!!

kanndirzwarzumkonkretenthemanixsagenaberempfehlenmöglicherweisemehrantwortenzubekommenwenndudichvielleichtherablassenwürdestdeinentextmiteinpaanettenunterbrechungenwiezbsatzzeichenzuversehenanstatthieralleseinfachsoohnepunktundkommareinzuklatschendasistnämlicheinezumutunggell?

Zwei Bitten!
Hi!

Zum Einen: Stell die Frage bitte noch einmal nach den Regeln hier im Forum (allgemein gehanlten)

Zum Anderen hat Eillicht schon etwas gesagt: Ich habe versucht, Deinen Text zu lesen, es dann aber gelassen, weil es echt super schwierig ist, den Inhalt zu begreifen, wenn da kein Satzzeichen oder ähnliches vorhanden ist!
Es interessiert mich eher wenig, wenn Kommata, Punkte, etc. an falschen Stellen stehen, aber ganz ohne mag ich nicht!

Vorab: Wie viele Mitarbeiter sind im Unternehmen?
Existiert ein Betriebsrat?
Wie lange ist der Mensch dort schon beschäftigt?

LG
Guido

Also ich werde mir mühe geben , sie ist seit ca. 2 Jahren dort beschäftigt und es gibt kein Betriebsrat .
Das Unternehmen beschäftigt 5 Angestellten .
Sie Hat vorher 24 Std . gearbeitet will es weiterhin , das Unternehmen will aber das sie 8 Stunden kommen soll darf ein Unternehmen das bestimmen oder muss das Unternehmen Sie genau mit diesen Stunden weiter beschäftigen wie si vorher war !!!

Ich Danke im Vorraus auf eure Antworten !!!

Hallo,

er kann.

Da es grundsätzlich keinen Kündigungsschutz im Kleinbetrieb gibt (von verfassungsrechtlich motivierten Ausnahmen wie Kündigung ausgerechnet von wesentlich schutzwürdigeren Arbeitnehmern oder unzulässiger Kündigung wegen Diskriminierung etc. einmal abgesehen), kann der Arbeitgeber so ziemlich alles von Beendigungskündigung bis Änderungskündigung durchsetzen, ohne dass man viel dagegen ausrichten könnte.

Allerdings kann der Arbeitgeber die Änderungskündigung erst aussprechen, wenn die Elternzeit vorbei ist (§ 19 BErzGG) und muss dann

  1. die Kündigungsfrist (wenn nicht anders geregelt 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats) einhalten, d.h. bis dahin noch mit 24 Wochenstunden beschäftigen

und

  1. schriftlich kündigen und mit der Kündigung das Angebot der neuen Wochenarbeitszeit und Vergütung nach Ablauf der Kündigungsfrist verbinden

Preisfrage: Was wird geschehen, wenn diese Mitarbeiterin dem Arbeitgeber quer kommt? Sie wird nicht nur änderungsgekündigt, sondern er trennt sich gleich ganz von ihr.

Grüße

EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Genau meine Meinung! (owT)
pfffftttt…

MOD: So isses und der Artikel wird nunmehr ab…
…geschlossen da er nicht den Anforderungen für Fragen in Rechtsbrettern entspreicht, auf die extra vor jeder Frageeingabe hingewiesen wird - von der Brettbeschreibung die eh keiner ließt ganz zu schweigen.

Leider bin ich derzeit ein bischen knapp mit meiner Zeit und daher kommt das erst jetzt.

Gruß Ivo