Nach Kündigung: Urlaub nicht genehmigt, aber dennoch angetreten. Konsequenzen?

Guten morgen,

angenommen, ein Arbeitnehmer kündige fristgerecht ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis, das in den letzten Jahren durch Mobbing, Schikane und streßbedingter Krankheit geprägt gewesen sei.

Er bitte nunmehr darum, den anteilig aufgelaufenen Jahresurlaub (der Arbeitgeber weigere sich in dem Zusammenhang, dem AN mitzuteilen, über wie viel Resturlaub aus dem vorhergehenden Jahr er noch verfügt) am Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen zu dürfen. Auf das per Einschreiben zugestellte Schreiben erhalte der Arbeitnehmer keine Antwort, d.h. weder wurde der Urlaub genehmigt noch wurde dem AN mitgeteilt, dass bzw. warum er seinen Urlaub im gewünschten Zeitraum nicht nehmen dürfe.
Nun mahne der AN den AG erneut an, den Urlaub zu genehmigen bzw. abzulehnen bzw. ihm mitzuteilen, warum der Urlaub nicht genommen werden könne. In diesem Schreiben weise er weiterhin darufhin, dass er den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt anzutreten gedächte, sofern auch dieses Schrieben wieder unbeantwortet bliebe.

Nun stellt sich die Frage, was der AN im schlimmsten Fall zu erwarten hat. Derzeit laufen die Wetten auf Nichtzahlung des Gehaltes für den fraglichen Zeitraum sowie Schadenersatz in Höhe des aufgrund des Nichtantritts eingetretenen und durch den AG nachzuweisenden Schadens. Weitere Vorschläge?

Grüße

R. Schmidt

Hallo,
ein Fall für den Rechtsanwalt, und NUR für den…
Jörg