Nachtschicht Anreise

Hallo

Folgender Fall

Arbeitnehmer hat Nachtschicht von 21:30 bis 7:00 Uhr (inkl. 45 Minuten Pause)
Es heißt jetzt von der Geschäftsführung nicht mehr als 10 Stunden pro Tag zu Arbeiten.
Der Arbeitnehmer hat jedoch 4 Stunden anzureisen um die Nachtschicht anzutreten.
Kann er jetzt am selben Tag Anreisen an dem er die Nachtschicht beginnt?

2,5 Std. Nachtschicht + 4 Std. Anreise = 6,5 Std. also weniger als 10 Stunden bis 24:00 Uhr
Oder gilt hier
4 Stunden Anreise +9 Stunden Anreise = 13 Stunden und das ist zuviel.
Und wie ist es dann mit 11 Stunden Ruhezeit vor und nach der Schicht ?

Vielen Dank fü eine Auskunft

Die Anreisezeiten interessieren den AG nicht.Das ist das persönliche Problem des AN.
Der Weg von und zur Arbeit und dessen Dauer ist einzig und alleine Sache des AN.

Das ist so nicht richtig

Den der Arbeitnehmer ist ja im Außendienst und bekommt die Reisezeit, sofern er selbst am Steuer sitzt, als Arbeitszeit vergütet.

Hier ist gültig Reisezeit gleich Arbeitszeit…

Hallo.

Ich kann nicht wirklich weiterhelfen, aber…

Hier ist gültig Reisezeit gleich Arbeitszeit…

… wäre es nicht sinnvoll gewesen, dies direkt im Ausgangsposting zu erwähnen?

Sebastian.

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Hallo,

bei Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes KANN eigene Anreise mit dem PKW als Arbeitszeit auf die zulässigen Höchstarbeitsgrenzen (bis zu 10 h) anzurechnen sein, aber nur wenn der AN mit dem Auto fahren muss und das nicht nur aus Bequemlichkeit nimmt, vielmehr der AG öffentliche Verkehrsmittel anbietet.

Das hat aber nichts mit Bezahlung dieser Zeiten zu tun.

Die Ruhezeiten sind jeweils vor Beginn und nach Ende dieses Arbeitstages zu sehen, mag er auch um 21 Uhr beginnen und am nächsten Tag enden.

VG
EK

Mir geht es auch nicht um die Bezahlung sondern rein um die Arbeitszeit

Die Reisezeit wird ja als Arbeitszeit vergütet.
Mir geht es nur um 11 - 10- 11 (Ruhezeit - Arbeitszeit(evtl. inkl. An- oder Abreise) - Ruhezeit.
Das Ganze dann wenn es über 24:00 Uhr hinausgeht, bei Nachtschicht zum Beispiel.

Was ist erlaubt bzw. wie muss es aussehen.

Ich bin der Meinung:

11 Std. Ruhezeit vor Arbeitsbeginn
10 Std. maximale Arbeitszeit (inkl. aktiver Reisezeit)
11 Std. Ruhezeit
dann erst darf wieder gefahren werden.

Und das ist egal ob Nachtschicht den hier ist die Arbeitszeit als 1 Stück anzusehen.

Hab ich jetzt Recht? Ich würde es so sehen.

Danke für eure Antworten…

Hallo, wie gesagt ist die Fahrtzeit unerheblich, wenn der AN aus Bequemlichkeit Auto fährt. Ohne Antwort auf diese Frage keine Lösung. VG EK

Ähm

Das ist keine bequemlichkeitstour sondern der Arbeitgeber ordnet eine Dienstreise an die mehrere Tage andauert.

Also ist die Reisezeit angeordnet und wie mehrfach gesagt Arbeitszeit.
Es geht doch nur noch um die Überschreitung bei Mitternacht wird der 10 Std. Zähler auf Null gestellt oder nicht? Denn dann dürfte ich ja 1an 2 Tagen 20 Stunden arbeiten wenn ich 110 Stunden vor Mitternacht zu arbeiten beginne und um 0:00 Uhr nochmals 10 Stunden…

Hallo,

es wird nichts auf Null gestellt, wie bereits geschrieben.

Und es ist unerheblich, ob die Arbeitszeit angeordnet ist, das eigene AUTOFAHREN muss angeordnet oder erforderlich sein.

VG
EK