Im Internet finde ich leider verschiedene Definitionen und verschiedene Regelungen:
Da ist einmal die Rede von 22 bis 06 Uhr und 25%
Dann wieder von 22 bis 06 Uhr, aber gesplittet in 22 bis 00 Uhr und 04 bis 06 Uhr 25%, und von 00 bis 04 Uhr 40%.
Woanders lese ich dann plötzlich es gibt Nachtzuschlag nur von 23 bis 06 Uhr, und auch mit diesen Uhrzeiten finde ich beide oben genannten Varianten, einmal durchgehend 25%, und einmal gesplittet in 23 bis 00 und 04 06 Uhr 25% und von 00 bis 04 Uhr 40%.
Wann die 40% möglich sind scheint geklärt: Wenn die Arbeit vor 00 Uhr beginnt.
Nur habe ich nirgendwo eindeutig lesen können, ob das Gesetz vorsieht, dass der Nachtzuschlag zwingend bezahlt werden muss, und wenn ja in welcher Variante.
Hoffe auf aussagekräftige Antworten mit entsprechenden Links, denn ich brauche das für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.