Nachtzuschlag - aktuelle gesetzliche Regelung

Im Internet finde ich leider verschiedene Definitionen und verschiedene Regelungen:

Da ist einmal die Rede von 22 bis 06 Uhr und 25%
Dann wieder von 22 bis 06 Uhr, aber gesplittet in 22 bis 00 Uhr und 04 bis 06 Uhr 25%, und von 00 bis 04 Uhr 40%.

Woanders lese ich dann plötzlich es gibt Nachtzuschlag nur von 23 bis 06 Uhr, und auch mit diesen Uhrzeiten finde ich beide oben genannten Varianten, einmal durchgehend 25%, und einmal gesplittet in 23 bis 00 und 04 06 Uhr 25% und von 00 bis 04 Uhr 40%.

Wann die 40% möglich sind scheint geklärt: Wenn die Arbeit vor 00 Uhr beginnt.

Nur habe ich nirgendwo eindeutig lesen können, ob das Gesetz vorsieht, dass der Nachtzuschlag zwingend bezahlt werden muss, und wenn ja in welcher Variante.

Hoffe auf aussagekräftige Antworten mit entsprechenden Links, denn ich brauche das für ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.

(Gruss)
Ahoi, Martin
diese Zeit muss sein…

Fehlt eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung, dann muss der AG dem Nachtarbeitnehmer, so hat das Bundesarbeitsgericht entschieden… einen Nachtzuschlag von 30% als angemessen angesehen…erstatten.

Ein Link gefällig…bitte sehr

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/nachtarbeit.htm

Nicht grusslos JSP

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Danke für die Antwort.

Fehlt eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung, dann muss der
AG dem Nachtarbeitnehmer, so hat das Bundesarbeitsgericht
entschieden… einen Nachtzuschlag von 30% als angemessen
angesehen…erstatten.

Ein Link gefällig…bitte sehr

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/nachtarbeit.htm

Warum findet man dann immer wieder diese angebliche Regelung, dass für Nachtarbeit, die vor 00 Uhr beginnt, für die Zeit von 00 bis 04 Uhr ein steuerfreier Nachtzuschlag bezahlt werden kann (oder muss??)?

Gibt es hierfür ein Gesetz, oder saugen sich die Verfasser der verschiedenen Internetseiten, auf denen das so klar zu lesen ist, einfach nur aus den Fingern?

Und wie sieht es mit dem durchsetzbaren Anspruch des Arbeitnehmers auf diese eventuellen 40% Nachtzuschlag für die 4 Std. von 00 bis 04 Uhr aus?

Gruß,
Martin (den das ganze selbstverständlich nur aus reiner Neugier interessiert!)

Hi!

Warum findet man dann immer wieder diese angebliche Regelung,
dass für Nachtarbeit, die vor 00 Uhr beginnt, für die Zeit von
00 bis 04 Uhr ein steuerfreier Nachtzuschlag bezahlt werden
kann (oder muss??)?

Ich nehme an, dass sich da irgendwer auf irgendwelche Tarifverträge bezieht.
Da KANN so etwas durchaus vereinbart sein, und bei einer Allgemeinverbindlichkeit ist das dann auch so - VERBINDLICH.

Martin (den das ganze selbstverständlich nur aus reiner
Neugier interessiert!)

*g* sorry, aber die Regeln…

LG
Guido