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Ein Arbeitnehmer geht ein Angestelltenverhältnis ein.
Ein Arbeitsvertrag wird geschlossen.
Zu diesem Vertrag gibt es eine Nebenabrede auf einem
Extrablatt.
Dieses lautet :
Der Lohn / das Gehalt beträgt : Euro 900,-
Für Auslagen Tele, PKW, pp. : Euro 900,-
zusammen … : Euro 1.800,-
Der Sinn ist der, dass das Arbeitsverhältnis gefördert wird
durch Zulagen der Arbeitsagentur, der Krasnkenkasse, des
Landesamtes für Soziale Dienste. Im Falle einer späteren
neuen Arbeitslosigkeit würde der AN also höher eingestuft
werden, wobei die eingerechneten Nebenkosten nun über die
„Zugaben“ finanziert werden. Es werden also auf diesem Wege
die „sozialen Kassen“ angezapft.
Das ist der erste Klärungspunkt.
Der zweite Punkt :
In einer Strafverhandlung wird dem AN nun vorgeworfen, er habe
ein Einkommen über dem kleinen Selbstbehalt erzielt und hätte
danach Unterhalt leisten müßen. Folge : Strafrechtliche
Verurteilung zu Geldstrafe. Das Gericht hat den früheren Arbeitgeber
geladen, aber nicht gehört. Das Gericht hat in der Strafverhandlung
weder den Arbeitsvertrag, noch Nebenabrede einsehen wollen.
Klärungspunkt : Hätte der AN wirklich ihm „zu treuen Händen“
überwiesene Gelder „abzweigen“ müßen, um diese für Unterhalt
einzusetzen oder hätte er vereinbarungsgemäß davon die Dinge
erledigen müßen, die vereinbart waren : Tanken, Telefon, PC,
Internet, PKW, Hotel, Navigator für DK, Belgien pp.