Nebenvereinbarung zum Arbeitsvertrag / Strafrecht

Antworten bitte nur auf Expertenebene,
keine Meinungen mit Allgemeinwissen !

Ein Arbeitnehmer geht ein Angestelltenverhältnis ein.
Ein Arbeitsvertrag wird geschlossen.
Zu diesem Vertrag gibt es eine Nebenabrede auf einem
Extrablatt.

Dieses lautet :

Der Lohn / das Gehalt beträgt : Euro 900,-
Für Auslagen Tele, PKW, pp. : Euro 900,-
zusammen … : Euro 1.800,-

Der Sinn ist der, dass das Arbeitsverhältnis gefördert wird
durch Zulagen der Arbeitsagentur, der Krasnkenkasse, des
Landesamtes für Soziale Dienste. Im Falle einer späteren
neuen Arbeitslosigkeit würde der AN also höher eingestuft
werden, wobei die eingerechneten Nebenkosten nun über die
„Zugaben“ finanziert werden. Es werden also auf diesem Wege
die „sozialen Kassen“ angezapft.

Das ist der erste Klärungspunkt.

Der zweite Punkt :
In einer Strafverhandlung wird dem AN nun vorgeworfen, er habe
ein Einkommen über dem kleinen Selbstbehalt erzielt und hätte
danach Unterhalt leisten müßen. Folge : Strafrechtliche
Verurteilung zu Geldstrafe. Das Gericht hat den früheren Arbeitgeber
geladen, aber nicht gehört. Das Gericht hat in der Strafverhandlung
weder den Arbeitsvertrag, noch Nebenabrede einsehen wollen.
Klärungspunkt : Hätte der AN wirklich ihm „zu treuen Händen“
überwiesene Gelder „abzweigen“ müßen, um diese für Unterhalt
einzusetzen oder hätte er vereinbarungsgemäß davon die Dinge
erledigen müßen, die vereinbart waren : Tanken, Telefon, PC,
Internet, PKW, Hotel, Navigator für DK, Belgien pp.

Antworten bitte nur auf Expertenebene,

Nö. Nur ein Tip : Experten suchen und per Mail anhauen - vielleicht findet sich jemand. Im Forum ist immer mit Antworten Interessierter zu rechen, die nicht unbedingt Experten sind. Außerdem mit Leuten, die merken, dass hier jemand mehrfach postet und darob ungehalten werden.

Und da meine Meinung zum Sachverhalt nicht gefragt ist, endet dieses Posting

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 hier.

Hallo

Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll…

*grübel*

Also erstens , hätte ich mich über eine Anrede sehr gefreut; zweitens überlege ich gerade, wo die Relevanz zum Arbeitsrecht besteht (Punkt 1, lasse ich schon eher durchgehen, ist der Fragestellung nach aber eher Sozialrecht, Punkt 2 ist ohne jeden Zweifel Familienrecht); drittens hätte ich mich über ein Wort des Dankes im Voraus gefreut, viertens ist das ein Diskussionsforum und jeder hat das gute Recht sich zu äußern. Wenn Dir das nicht gefällt, solltest Du einen Fachanwalt kostenpflichtig konsultieren, und - damit das fachliche nicht ganz zu kurz kommt - fünftens meinst Du nicht, daß wenn man eine Nebenvereinbarung zitiert, der ursächliche Arbeitsvertrag nicht auch wichtig sein könnte? Oder steht da überhaupt nichts über die Gehaltsansprüche? Sechstens ist es natürlich so, daß geldwerte Vorteile auch beim Unterhalt berücksichtigt werden. Die Rechtslage ist diffizil, der gegnerische Anwalt wird sagen „voll anzurechnen“, der eigene meint „nicht anrechnen“, und das Gericht kommt dann evtl auf den Trichter und unterscheidet zwischen „geldwerter Vorteil“ und „tatsächlicher Vorteil“. Bzgl eines Firmenwagens könnte man das Urteil http://www.hefam.de/urteile/1WF19700.html vielleicht mal nennen. Vielleicht schaust Du auch einmal hier http://www.ratgeberrecht.de/index/ir1004.html durch?

Die Idee mit den 900€ Lohn und 900€ „zu treuen Händen“ finde ich übrigens witzig… Bekommt der AN markierte Geldscheine, die er nur zum o.g. Zweck ausgeben darf? Wenn er damit dann aber einkaufen geht und vom „anderen“ Gehalt das Telefon bezahlt, wird er dann abgemahnt…?

Gruß,
LeoLo

Guten Morgen LeoLo :smile:)

LeoLo - guten Morgen :smile:)

  1. Beiwerk fördert die Erörterung der Sache nicht.

  2. Verweis auf andere Sachverhalte fördert die Erörterung nicht.

  3. Der Kernpunkt ist der :
    3.a. Überlegung der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit einer
    Nebenabrede. Das Gehalt wurde „künstlich“ nach oben gerechnet,
    darein wurden Kosten für Bedingungen gerechnet. Folge : die
    den Arbeitsplatz fördernden Behörden (Arbeitsamt mit 70 %, Krankenkasse mit 40 %) trugen die Kosten des Arbeitsplatzes
    also mit über 100 %. Dennoch ging die Firma später in die
    Insolvenz, da andere Abteilungen enorm minus machten.
    Das aber nur als „Beiwerk“.

3.b. Der Arbeitsplatz konnte also nur geschaffen werden, in dem die
o. g. Konstellation geschaffen wurde. Demnach war also Inhalt des
Vertrages : PKW-Einsatz, Telefon, Internet, PC, eigene Arbeitsgeräte,
usw.
Bekam also der AN ein „zu hohes Nettoeinkommen“ überwiesen, war er
verpflichtet, davon auch Telefon, PKW, Treibstoff zu finanzieren.
Ansonsten hätte es diesen Arbeitsplatz nie gegeben.
Die Frage ist daher, ob das Strafgericht in seinem Ureteil
ohne weiteren Beweis zu erheben (Ex-AG anhören) einfach pauschal
sagen konnte : Jedwedes Geld auf dem Konto eingehend ist für
den Unterhalt zu verwenden.

Nun stellen wir uns mal vor, LeoLo

kauft von unserem Angeklagten einen PKW im Internet.
Hat LeLo bei x-bax ersteigert.
Kaufpreis : Euro 50,-

Nun kann LeoLo diesen PKW nicht selbst abholen, aus
welchen Gründen auch immer.

Der Verkäufer sitzt in München und bietet LeoLo an, den
nicht fahrbereiten PKW per Trailer zu bringen.
Von München bis Mitte NRW ergibt das :
Trailer-Mietkosten Euro 50,-
PKW-Mietkosten EURO 150,-
PKW-Nebenkosten Euro 200,-
Andere Auslagen Euro 20,- (Pommes auf der Autobahn)
Eine Hotelübernachtung Euro 30,-
Zusammen also : Euro 480,-

LeoLo überweist also Euro 530,- auf das
Konto des Empfänger und trennt den Betrag
nicht auf in Verkaufspreis und Transportkosten.

Nun könnte ja das Strafgericht hergehen und
argumewntieren Euro 530,- sind auf dem Konto
also zu verwenden.

Auf den Vortrag des Beschuldigten, der Verkaufspreis
liege lediglich bei Euro 50,- lässt sich das Gericht
nicht ein.

Das etwas dumme Gesicht von LeoLo würde ich gern sehen, wenn der
dann plötzlich per mail erfährt, dass der Gesamtbetrag aufgrund
Argumentation des Gerichtes als Unterhalt abgeführt wurde und
deshalb ihm sein PKW nicht gebracht werden könne…oder waaaaas…

Hallo

Eigentlich wollte ich auf Deine erste Antwort eingehen, aber nachdem ich diesen sachfremden Quatsch hier gelsen habe, ist mir noch rechtzeitig klar geworden, daß Du gar keine sachkundige Diskussion erwünschst.

Gib lieber Geld für einen Anwalt aus. Den kannst Du dann auch blöd anmachen.

Gruß,
LeoLo