Neuer Arbeitsvertrag

Hallo,

Also Herr A ist seit mehreren Jahren bei der Firma B beschäftigt. Er hat einen unbefristeten Arbeistvertrag.

Darf die Firma B nun verlangen, dass A einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt ???

Wenn ja, warum ??? (rechtliche Grundlage)
Wenn nein, warum nicht ??? (rechtliche Grundlage)

Ich bedanke mich im Voraus für qualitativ hochwertige und rechtlich fundierte Antworten. :wink:

Servus,

wenn Du Dich ein bissle mit dem Stichwort „Änderungskündigung“ beschäftigst, kannst Du vielleicht ein bissle konkreter fragen.

Oder ist der neue Vertrag vielleicht identisch mit dem bisherigen, aber es steht nicht mehr ein Stundenlohn von 7,75 €, sondern vielleicht von 8,50 € drinne?

Schöne Grüße

MM

wenn Du Dich ein bissle mit dem Stichwort „Änderungskündigung“
beschäftigst,

Sorry, aber dazu hab ich momentan nicht wirklich die Zeit

kannst Du vielleicht ein bissle konkreter
fragen.

Noch konkreter ??? Was hast du an der Frage nicht verstanden, bzw. was findest du „schwammig“ formuliert ???

Oder ist der neue Vertrag vielleicht identisch mit dem
bisherigen, aber es steht nicht mehr ein Stundenlohn von 7,75
€, sondern vielleicht von 8,50 € drinne?

Nein, damit hat es nichts zu tun

Der letzte Satz des neuen Vertrages lautet. " Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag von … "

Servus,

also kurz und bündig: Nein, kann er nicht.

Warum nicht?

Weil der Arbeitnehmer frei entscheiden kann, welche Verträge er unterschreibt. Grundsätzlich dazu u.a. § 311 Abs 1 BGB, auch Art. 2 Abs 1 GG.

Ob und unter welchen Bedingungen eine Änderungskündigung möglich ist, steht auf einem anderen Blatt; es geht Dir ja offenbar bloß um die Unterschrift unter einen Vertrag - und die ist immer freiwillig.

Schöne Grüße

MM

Danke, dass wollt ich hören/lesen !!!

Aber nochmal zurück zu der von dir ins Spiel gebrachten Änderungskündigung:
Laut Wikipedia
" Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen, um es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen."

Wenn sich Herr A jetzt z.B. in Elternzeit befindet (und während dieser Teilzeit arbeitet) dann hat er ja Kündigungsschutz. Also käme eine ÄnderungsKÜNDIGUNG gar nicht in Frage.

Servus,

Oder ist der neue Vertrag vielleicht identisch mit dem
bisherigen, aber es steht nicht mehr ein Stundenlohn von 7,75
€, sondern vielleicht von 8,50 € drinne?

dazu braucht es doch keinen neuen Vertrag, oder?

Gruß
T.

Servus,

A jetzt z.B. in Elternzeit befindet (und während dieser Teilzeit arbeitet) dann hat er ja Kündigungsschutz.

wegen Elternzeit hat er den nicht - nur, wenn aus anderen Gründen Kündigungsschutz besteht.

In der Elternzeit muss für eine Kündigung die Zustimmung der Aufsichtsbehörde eingeholt werden, und die ist in so einem Fall eher leicht zu kriegen.

In dem Fall, den Du vorlegst, kann es allerdings leicht sein, dass die Aktion des Arbeitgebers wegen ihrer Form keine Wirkung hat.

Schöne Grüße

MM

Servus,

anompfirsich nicht, aber ich kann mir gut Arbeitgeber vorstellen, denen es unheimlich ist, wenn in den Verträgen was anderes steht, als in Wirklichkeit Sache ist.

Erzwingen kann man dann auch nicht, dass die Sache „in Ordnung gebracht wird“, aber es fragt sich, welchen Nutzen es hätte, dieses Ansinnen einem Arbeitgeber zu verweigern.

Schöne Grüße

MM

Servus,

A jetzt z.B. in Elternzeit befindet (und während dieser Teilzeit arbeitet) dann hat er ja Kündigungsschutz.

wegen Elternzeit hat er den nicht - nur, wenn aus anderen
Gründen Kündigungsschutz besteht.

"Ab dem Zeitpunkt, von dem an die Elternzeit verlangt wird, jedoch frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit besteht nach § 18 BEEG grundsätzlich ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. "

Ich geh jetzt einfach mal davon aus, das „Kündigungsverbot“ und „Kündigungsschutz“ das gleiche meinen.

Servus,

Ich geh jetzt einfach mal davon aus, das „Kündigungsverbot“ und „Kündigungsschutz“ das gleiche meinen.

Du kannst auch davon ausgehen, dass hier wie so oft beim Schmitt mehr zu holen ist als beim Schmittchen: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html (Bitte Absatz 1 ganz lesen)

Schöne Grüße

MM