Neuer arbeitsvertrag kündbar wg besserer Stelle?

Hallo!
Wenn Person A (Arbeitslos) einen Job angeboten bekommt und dann auch unterschreibt bei Firma A( wobei der Job erst in 1-2 Monaten losgeht) und dann
in der Zwischenzeit von Firma B ein besseres Jobangebot bekommt, kann man dann den Vertrag bei A kündigen oder nichtig machen?

Gibt es sowas wie ein Rücktrittsrecht vor Arbeitsbeginn oder so? Welche Fristen sind bei einem normalen Arbeitsvertrag einzuhalten?

Mfg
Missixty

Hallo,

was würde Person A denn sagen, wenn sie eine Absage von Firma A bekommt, weil sie jetzt einen geeigneteren Kandidaten als Person A gefunden haben?

Gruß

Johannes

Was soll denn diese Frage jetzt bitte?
Es ist auch garantiert schon mal vorgekommen, daß man einen Vertrag unterschrieben hat und auch von der Firma vorher noch gekündigt wurde. Und genau deswegen frage ich ja! Ich würde das gerne nämlich auch aus beiden Sichten wissen!
Aber danke für die Ironie! (oder wie soll ich das verstehen!)

Hallo missixty,

kann man dann den Vertrag bei A kündigen oder nichtig
machen?

Man kann ihn kündigen, insofern nicht darin geregelt ist, dass eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist.

Welche Fristen sind bei einem normalen Arbeitsvertrag
einzuhalten?

Die normale Kündigungsfrist (falls Probezeit ausgemacht die Probezeitkündigungsfrist).

MfG

Hallo Xolophos,

danke für diese (ernstere) Antwort. Also ist der Vertrag bei kurzen Kündigungsfristen ja gar nicht so sicher wenn er in weiterer Ferne liegt, d.h. AG + AN könnten beide nahezu vor Antritt kündigen !.
Mfg
Missixty

Hallo missixty,

d.h. AG + AN könnten beide nahezu vor
Antritt kündigen !

Ja, könnten sie. Wobei das von AN-Seite sicher öfter vorkommt als umgekehrt.
Nochn kleiner gut gemeinter Tipp: Vertrag erst kündigen, wenn man den anderen schriftlichen Vertrag unterschrieben hat. Auch vertrauenerweckende feste Zusagen, sind nicht viel wert, wenn mans nicht schwarz auf weiß hat.*

MfG

*(Besser Spatz A in der Hand, als Taube B aufm Dach)

Archivsuche
Hi!

Schau mal hier
/t/kuendigung-vor-arbeitsbeginn/1760584/6

und dort die erste Anwort von LeoLo - und bitte NUR diese! :wink:

LG
Guido

Hallo,

Aber danke für die Ironie! (oder wie soll ich das verstehen!)

es ist so zu verstehen, dass viele Probleme klarer werden wenn man die Sache mal vom anderen Standpunkt betrachtet. Ich wollte dir nicht zu nahe treten :wink:

Ich habe schon viele Arbeitsverträge gesehen und auch schon ein paar unterschrieben und in allen war eine Klausel zu finden, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt. Das mag aber spezifisch für meine Branche sein.

Gruß

Johannes

1 Like

Hallo Johannes,
ich sehe das aus beiden Sichten, daher möchte ich ja vorher gut beraten sein und FÜR DEN FALL DER FÄLLE das Wissen haben!

Gruss
missixty

Das sollte man auf jeden Fall so machen! Dennoch danke!
Außerdem ist es ja nicht eingetroffen, sondern erstmal nur ein Gedanke. Aber man sollte ja gewappnet sein!

-)

Hi Guido,
danke für den Link! Habe ich irgendwie selbst nicht entdeckt!
So ganz blick ich da jetzt auch nicht durch! Aber soweit ich verstanden habe, ist deine Kündigung von beiden Seiten VORHER theoretisch möglich, wenn nicht anders vereinbart. d.h. man müsste sich ja vor Unterzeichnung jedes Detail durchlesen und schauen ob Kündigung vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen ist oder nicht und wie die Probezeit aussieht und ab wann eine Kündigung zu laufen beginnt.
Mfg
missixty