Neuer vs. alter Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

was wäre denn, wenn ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben wird, ohne daß der alte vorher gekündigt wurde? Also als Beispiel, man (oder Frau) hätte einen Vertrag, der während der Probezeit gekündigt wird (vom AG). Gleichzeitig wird aber ein befristeter Anschlußvertrag versprochen und auch unterzeichnet. Allerdings kam nie ein Kündigung des alten Vertrags. Wäre jetzt der alte Vertrag gültig, also eine Festanstellung, weil ja die Probezeit vorbei ist, oder würde der neue, befristete Vertrag gelten?

Fragen über Fragen,

Ralph

Hä?!
Hi!

Also als
Beispiel, man (oder Frau) hätte einen Vertrag, der während der
Probezeit gekündigt wird
(vom AG). Gleichzeitig wird aber ein
befristeter Anschlußvertrag versprochen und auch
unterzeichnet. Allerdings kam nie ein Kündigung des alten
Vertrags.

Was denn nu?

Wäre jetzt der alte Vertrag gültig, also eine
Festanstellung, weil ja die Probezeit vorbei ist, oder würde
der neue, befristete Vertrag gelten?

Mit welchen Grund wäre denn der neue Vertrag befristet?

LG
Guido

Klarstellung
Also,

die Kündigung erfolge lediglich mündlich, schriftlich habe man/Frau nix bekommen. Der neue, befristete Vertrag kam schriftlich und sei von AN und AG unterschrieben.

klarer geworden?

Ralph

Hallo Ralph,

Der neue, befristete Vertrag kam
schriftlich und sei von AN und AG unterschrieben.

Nun fehlt nur noch die Beantwortung der Frage, ob der Vertrag mit einem Sachgrund befristet ist.

MfG

Xolophos,

Nun fehlt nur noch die Beantwortung der Frage, ob der Vertrag
mit einem Sachgrund befristet ist.

Nein, ist er nicht. Man gehe davon aus, daß An und Ag sich oral auf einen befristeten vertrag geeinigt haben.

MfG

dto.

Hallo Ralph,

Nun fehlt nur noch die Beantwortung der Frage, ob der Vertrag
mit einem Sachgrund befristet ist.

Nein, ist er nicht.

Dann dürfte eine rein kalendermäßige Befristung nicht zulässig sein. http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

MfG

Hi!

Unabhängig von dem, was Xolophos völlig richtig anmerkte, ist die Befristung schon deshalb unwirksam, weil sie nicht schriftlich erfolgte!

http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsv…

LG
Guido

P.S. Xolophos, ich hoffe, Dir mit diesem Link nicht die ganze FAQiererei zu nichte gemacht zu haben :wink:

Keiner versteht mich, schnüff
Ihr beiden,

Unabhängig von dem, was Xolophos völlig richtig anmerkte, ist
die Befristung schon deshalb unwirksam, weil sie nicht
schriftlich erfolgte!

Doch, ist sie. Man/Frau hat doch einen schriftlichen, befristeten Vertrag.

Außerdem geht es ja nicht darum, dem AG irgendwelche Klagen an den Hals zu hetzen. Die Frage ist lediglich, welcher Vertrag gilt; also Vertrag Nummer 1(in der Probezeit mündlich vom AG gekündigt, aber nicht schriftlich) oder Vertrag 2 (schriftlich, von beiden Seiten unterzeichnet, beide Seiten einverstanden mit einer Befristung, unterschrieben wenige Tage bevor der Vertrag 1 ausgelaufen wäre, wenn er denn schriftlich gekünfigt worden wäre).

Bittebitte laßt mich nicht so traurig sen, weil mich keiner versteht.

Ralph

Mal ganz langsam
Hi!

Die Frage ist lediglich, welcher Vertrag
gilt; also Vertrag Nummer 1(in der Probezeit mündlich vom AG
gekündigt, aber nicht schriftlich) oder Vertrag 2
(schriftlich, von beiden Seiten unterzeichnet, beide Seiten
einverstanden mit einer Befristung, unterschrieben wenige Tage
bevor der Vertrag 1 ausgelaufen wäre, wenn er denn schriftlich
gekünfigt worden wäre).

War der erste Vertrag (der mit der Probezeit) ein befristeter?

Wenn Ja: Lief der aus?

Der zweite Vertrag: Ist der mit einem Datum als Fristende versehen?
Warum ist der befristet?

LG
Guido

Guido,

War der erste Vertrag (der mit der Probezeit) ein befristeter?

gehen wir davon aus, daß er nicht befristet war

Der zweite Vertrag: Ist der mit einem Datum als Fristende
versehen?

Ja, gehen wir davon aus, daß er ein Fristendedatum hat

Warum ist der befristet?

Hier gehen wir davon aus, daß AG und AN sich auf einen befristeten Vertrag (mündlich) geeinigt hätten, da die Alternative darin bestanden hätte, daß der alte (nicht befristete) Vertrag einfach zum Ende der Probezeit gekündigt würde und der AN dann arbeitslos wäre.

Die Tränen sind getrocknet,

Ralph

Hallo

Hier gehen wir davon aus, daß AG und AN sich auf einen
befristeten Vertrag (mündlich) geeinigt hätten, da die
Alternative darin bestanden hätte, daß der alte (nicht
befristete) Vertrag einfach zum Ende der Probezeit gekündigt
würde und der AN dann arbeitslos wäre.

Das wird als Sachgrund kaum ausreichen. Die Rechtssprechung war diesbezüglich lange uneins, aber es kristalisiert sich heraus, daß dieser „Sachgrund“ vor Gericht keinen Bestand haben wird. Insofern wird der befristete AV unwirksam sein. Das muß der AN aber erst binnen 3 Wochen nach Ablauf der vereinbarten Frist feststellen lassen.

Nun zur „eigentlichen“ Frage. Die vertraglich vereinbarten Inhalte des befristeten AV werden trotzdem Anwendung finden. Nur weil die Befristung nicht wirksam ist, heißt das nicht, daß der Rest des AV auch unwirksam ist.

Gibt es einen konkreten Grund für die Frage?

Gruß,
LeoLo

LeoLo,

Gibt es einen konkreten Grund für die Frage?

Wenn es einen konkreten Grund geben würde, dürfte ich es nicht sagen aufgrund der Brettpolitik. Deswegen habe ich mir das Ganze ausgedacht, weil es ja prinzipiell im wirklichen Leben so passieren könnte.

Gruß,

dto.

Ralph

LeoLo,

Noch was zur Klarstellung: Das würde also heissen, das der befristete Vertrag gilt mit Ausnahme der Befristung, ergo, es wäre ein unbefristeter Vertrag. Habe ich das richtig verstanden?

Ralph

Hallo

Das würde also heissen, das der
befristete Vertrag gilt mit Ausnahme der Befristung, ergo, es
wäre ein unbefristeter Vertrag.

Der Schilderung nach: Ja.

Gruß,
LeoLo