Neues aus der Anstalt

Liebe Wissende,

ich habe heute eine Lohnabrechnung von einem meiner Schüler in der Hand gehabt , in der 0,60 € für Porto vom Nettolohn abgezogen werden.
Mal davon abgesehen, wie dieser Abzug menschlich (mir fällt im Moment kein anderes Wort ein) zu bewerten ist. Wie sieht es denn arbeitsrechtlich aus? Ist es irgendwo geregelt, was auf ich einem Mitarbeiter für Aufwendungen, die mir als Arbeitgeber entstehen, abwälzen kann oder darf?
Viele Grüße

Gesine

Hallo,
dass kann man so pauschal nicht beurteilen,man sollte schon wissen, warum hier ein Brief und an wen veranlasst wurde. Wäre es beruflich bedingt, wäre dies sicherlich ungewöhnlich, läge es im privaten Bereich, wäre dies schon denkbarer.
lG

Guggugs,

solche „Briefe“ heißen Lohnabrechnung und werden nicht nur bei von Monat zu Monat unterschiedlichen Bezügen dem Arbeitnehmer in die Hand gedrückt, damit er weiß, warum sein Arbeitgeber z.B. 1.782,30 € überweist.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hi!

Ich konnte mal in einem Unternehmen meine private Briefpost über die Firma verschicken. Das wurde angeboten, damit wir uns die Wege sparen.

Das Porto wurde allerdings (übrigens genauso wie private Telefonkosten - DAMALS, als es noch keine Flatrates gab) über die Gehaltsabrechnung abgezogen.

Nur mal so als Idee …

VG
Guido

P.S. Ich könnte mir auch so etwas wie eine Vereinbarung vorstellen, in der geregelt ist, dass die zur Verfügung gestellten aber nicht abgeholten Unterlagen nach einer Zeit postalisch auf Kosten des AN verschickt werden

Ach, Merger…
Ich habe mich bemüht, diesen Post verständlich zu machen und komischerweise verstehen alle meine Frage, nur du nicht. Dann schreib doch nichts dazu.
Ok, noch einmal… Auf der Lohnabrechnung wird 0,60 € als Porto für die Zustellung der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Kannst du mir bitte ein Gesetz benennen, in dem geregelt wird, was der AG dem AN in Rechnung stellen darf? Die üblichen Verdächtigen natürlich ausgenommen (z.B. pauschale Lohnsteuer)

Viele Grüße

Gesine

4 Like

Hallo Guido,

die Idee mit der Vereinbarung ist nicht schlecht. Ich habe auch noch einmal nachgefragt. Das Porto wird jeden Monat abgezogen, egal wie die Lohnabrechnung zugestellt wird.

Mich würde halt interessieren, ob es im Arbeitsrecht dazu irgendwelche Regelungen gibt. Es wird ja mittlerweile Einiges auf die AN abgewälzt. Wo ist den hier Schluss? Ok, ich habe mir mal von einer Friseurin erklären lassen, dass die Scheren tatsächlich von jedem selber gekauft werden müssen. Dies ist durchaus sinnvoll, da sich Scheren an ihren Besitzer anpassen (Erklärung Friseurin). Hier sehe ich es ein. Aber anfangen, dem MA Porto zu berechnen, finde ich grenzwertig.

Vielen Dank für deine Antwort

Gesine

Hi!

die Idee mit der Vereinbarung ist nicht schlecht. Ich habe
auch noch einmal nachgefragt. Das Porto wird jeden Monat
abgezogen, egal wie die Lohnabrechnung zugestellt wird.

Ich halte es für nicht rechtens, kann Dir aber leider außer der Verpflichtung des AG durch § 108 GewO ad hoc keine Quelle nennen.

Es wird ja mittlerweile Einiges
auf die AN abgewälzt.

Echt?
Ich kenne ganz ehrlich nur die Pauchalsteuer bei gfB - vielleicht arbeite(te) ich auch einfach nur in den richtigen Unternehmen.

Wo ist den hier Schluss? Ok, ich habe
mir mal von einer Friseurin erklären lassen, dass die Scheren
tatsächlich von jedem selber gekauft werden müssen. Dies ist
durchaus sinnvoll, da sich Scheren an ihren Besitzer anpassen
(Erklärung Friseurin). Hier sehe ich es ein.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bereits zur Jahrtausenwende einen Zuschuss dafür gab, der sich aus den MTV ableitete.
Allerdings habe ich keine Ahnung, inwieweit das Ganze mit der kürzlichen Allgemeinverbindlichkeit übernommen wurde.

Aber anfangen,
dem MA Porto zu berechnen, finde ich grenzwertig.

Ich auch.

VG
Guido

Danke
Vielen Dank für die erhellenden Antworten. Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass dieser Abzug ohne Vereinbarung nicht rechtens ist.

Viele Grüße

Gesine

Abwälzung
Hallo Guido,

was mir bis jetzt an Abwälzung bzw. Nichtzahlung untergekommen ist:

  • Pauschalsteuer (nicht nur bei Minijobs), aber das ist ja durchaus legitim
  • Werkzeuggeld
  • Arbeitskleidung bzw. -schuhe
  • gerade heute erlebt… Fahrt mit dem eigenen PKW zur Schulung und keine Erstattung der Fahrtkosten und natürlich auch keine Mitteilung an den AN, dass diese Kosten bei der ESt.-Erklärung angegeben werden können.

Btw. Ich ärgere mich immer, wenn MM von Rechenknechten in der Lohnbuchhaltung spricht, weil ich mich nicht so sehe. Allerdings ist es leider tatsächlich so, dass ich immer wieder mit Erschrecken feststellen muss, was teilweise für unqualifizierte Leute in der Lohnbuchhaltung arbeiten. Was nicht zwingend an den Leuten liegt, sondern am AG, der seine Leute nicht weiterbildet.

Nur noch ein Beispiel: Meine Freundin arbeitet bei einem großen kirchlichen AG in einem Pflegeheim. Neue Idee des AG, die Überstunden abzugelten: Gutscheine (st.-und sv-frei), Vergütung für Werbung auf den Privatfahrzeugen der AN und der Rest „irgendwie“ pauschal versteuert. Mein Einwand: Das ist ein gefundenes Fressen für jeden Betriebsprüfer. Sie hakte beim AG noch einmal nach. Die Antwort: Der Kirchenvorstand, der Betriebsrat und die Lohnbuchhaltung hat diese Vergütung durchgewinkt!

Okay, genug geklagt :smile:

Viele Grüße

Gesine

Kleine Anmerkung
Hallo,

Der Kirchenvorstand,

besteht aus Laien. Kannst Du grad mal erklären, was die in so einem Fall anders machen sollen, wenn schon Betriebsrat und Buchhaltung zugeraten haben?
Gruß

Den Kirchenvorstand habe ich der Vollständigkeit halber mit erwähnt. Ich hatte die vage Hoffnung, dass sich hier, wo es um viel Geld geht, jemand auskennt. mea culpa

Gesine

Hi!

  • Werkzeuggeld
  • Arbeitskleidung bzw. -schuhe

OK - ist jetzt branchenmäßig nicht wirklich meine Baustelle …

  • gerade heute erlebt… Fahrt mit dem eigenen PKW zur
    Schulung und keine Erstattung der Fahrtkosten und natürlich
    auch keine Mitteilung an den AN, dass diese Kosten bei der
    ESt.-Erklärung angegeben werden können.

Naja, hier käme es m.M. nach auf die Schulung und den Betrieb an.
Wenn ein Kleinunternehmen einem Mitarbeiter eine teure Schulung bezahlt, die ihm echt etwas bringt, dann finde ich es jetzt nicht verwerflich, dass er die Reisekosten selbst tragen muss.
Einen Hinweis auf die Absetzbarkeit von Reisekosten sollte da aber in jeden Fall erfolgen, wobei ich etliche Abrechner kenne, die es schlicht nicht wissen.

Allerdings ist es leider tatsächlich so, dass ich immer wieder
mit Erschrecken feststellen muss, was teilweise für
unqualifizierte Leute in der Lohnbuchhaltung arbeiten. Was
nicht zwingend an den Leuten liegt, sondern am AG, der seine
Leute nicht weiterbildet.

Ich selbst komme aus der Abrechnung und muss gestehen, dass ich vor gut 15 Jahren mal einen mittelschweren Lachanfall bekam, als mich die Steuerberaterin eines von mir betreuten Unternehmens anrief und fragte, warum denn von einer Entlassungsabfindung keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

Das ist ein verbreitetes Problem über die Grenzen der Lohnbüros hinaus …

Bei meinem letzten Arbeitgeber musste ich Jahr für Jahr ab August Türen in den Staaten eintreten, damit ich die Genehmigungen für ein Jahresabschlussseminar der 5 Abrechner (Du wirst wissen, wo) bekam.
Es ist oft ein echtes Problem, Leuten die Komplexität der Tätigkeit zu erläutern, die schlicht nicht begreifen wollen , dass man Abrechnungen nun mal nicht mit einer Excel-Liste (Stunden x Std.-Lohn) erstellen kann, weil das in ihrem Land (der Nabel der Welt!) nun mal nicht so ist.

Mein Einwand: Das ist
ein gefundenes Fressen für jeden Betriebsprüfer. Sie hakte
beim AG noch einmal nach. Die Antwort: Der Kirchenvorstand,
der Betriebsrat und die Lohnbuchhaltung hat diese Vergütung
durchgewinkt!

Die Prüfer wollen doch auch was zu tun haben :smile:

Spätestens dann lernen die Leute daraus und investieren vielleicht lieber einen Tausender pro Jahr und Nase in Seminare statt alle 4 Jahre ein Vielfaches nachzahlen zu müssen!

VG
Guido

Hallo,

Den Kirchenvorstand habe ich der Vollständigkeit halber mit
erwähnt. Ich hatte die vage Hoffnung, dass sich hier, wo es um
viel Geld geht, jemand auskennt. mea culpa

Kein Grund sich zu entschuldigen.
Ich war aber mal selber Mitglied im KV. Von daher weiß ich: wenn sich wirklich mal einer oder gar mehrere mit sowas auskennen ist das toll - aber leider nur Zufall.
Ich kenne mich mit sowas übrigens auch nicht aus.
Gruß

Servus,

Btw. Ich ärgere mich immer, wenn MM von Rechenknechten in der Lohnbuchhaltung spricht, weil ich mich nicht so sehe.

Wir sind Rechenknechte - von denen beiläufig der ganze Klumpatsch in seiner konkreten Durchführung abhängt. Das Häklein daran ist, dass man von den Rechenknechten in der Welt der Flipcharts, der strategischen Visionen und der salbungsvollen Worte überhaupt nur dann etwas wahrnimmt, wenn sie ihren Job nicht gut machen. Wenn sie ihn gut machen, bleiben sie weitgehend unsichtbar.

Mit einer solchen Funktion sind wir übrigens nicht alleine - auch z.B. am Dragierautomaten im Pharmawerk gibt es einen Einrichter, ohne den die ganze Anlage nicht so läuft wie sie soll, und die ganze Arbeit aus Forschung und Entwicklung nutzlos wird, weil der Wirkstoff ohne ihn nicht dort hinkommt, wo er hinsoll.

Schöne Grüße

MM

3 Like