Öffentlich Bedienstete

Hallo,

in der öffentlichen Verwaltung werden doch viele Person nur mehr
mittels privatrechtlichen Arbeitsvertrag eingestellt. Sind solche
Person immer noch Teil der Behörde? Hoheitliche Aufgaben erfüllen
doch nur Beamte? Auch von öffentlich Bediensteten zu reden, erscheint
mir in diesem Zusammenhang nicht mehr angebracht, ist doch das Dienst-
und Treueverhältnis einer Sekretärin im öffentlichen Dienst genau
das selbe wie das einer im privaten Bereich. Oder gibt es doch irgend
welche Unterschiede, die eine Klassifizierung als öffentlich
Bedienstete rechtfertigen?

Vielen Dank
Martin Unterholzner

Hallo!

in der öffentlichen Verwaltung werden doch viele Person nur
mehr
mittels privatrechtlichen Arbeitsvertrag eingestellt. Sind
solche
Person immer noch Teil der Behörde? Hoheitliche Aufgaben
erfüllen
doch nur Beamte?

Nein. Auch städtische Angestellte erfüllen hoheitliche Aufgaben. Es kann auch für den Bürger im Ergebnis vollkommen egal sein, ob nun ein Beamter seine Baugenehmigung ablehnt oder ein städtischer Angestellter. Gegenüber dem Bürger handelt ohnehin nicht der einzelne Mitarbeiter, sondern die Behörde, etwa in NRW, der Bürgermeister, der Oberbürgermeister oder der Landrat. Das geschieht natürlich im Auftrag des Bürgermeisters durch die einzelnen Mitarbeiter, das sind aber eben neben den Beamten auch die städtischen Angestellten.
Das hat aber auch nicht wirklich viel mit Arbeitsrecht zu tun, oder hab’ ich was übersehen?
Gruß,

Florian.

in der öffentlichen Verwaltung werden doch viele Person nur
mehr
mittels privatrechtlichen Arbeitsvertrag eingestellt. Sind
solche
Person immer noch Teil der Behörde?

hallo!

das verstehe ich jetzt absolut nicht, wie du das meinst. was verstehst du unter „privatrechtlicher AV“? ich denke, dass jemand, der im öffentlichen dienst seine arbeit verrichtet, auch nach dem TvÖD eingestellt wird. bislang ist mir nicht bekannt, dass die öffentliche hand auf zeitarbeitsfirmen zurückgreift, zumindest nicht hier in bayern.
mit dem hoheitlichen aufgaben kann ich dir fürs erste auch nur widersprechen, im gegenteil, bei uns fallen sogar private reinigungskräfte unter die verpflichtung zur verschwiegenheit etc. dazu gab es jüngst sogar eine überarbeitete anweisung, in der expliziet darauf verwiesen wurde, dass unabhängig vom beamtenstatus ausnahmslos alle unter die wahrung hoheitlicher aufgaben fallen.

grüße