Hallo,
in der öffentlichen Verwaltung werden doch viele Person nur mehr
mittels privatrechtlichen Arbeitsvertrag eingestellt. Sind solche
Person immer noch Teil der Behörde? Hoheitliche Aufgaben erfüllen
doch nur Beamte? Auch von öffentlich Bediensteten zu reden, erscheint
mir in diesem Zusammenhang nicht mehr angebracht, ist doch das Dienst-
und Treueverhältnis einer Sekretärin im öffentlichen Dienst genau
das selbe wie das einer im privaten Bereich. Oder gibt es doch irgend
welche Unterschiede, die eine Klassifizierung als öffentlich
Bedienstete rechtfertigen?
Vielen Dank
Martin Unterholzner