Pausenregelung 27,5 Wochenstunden & Stundenlohn

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen.

  1. Arbeitszeitrecht
    Bei einer 27,5 Std Woche wird vorgeschrieben 30min Pause zu machen. Bzw Bürozeit von 9-15Uhr vorgeschrieben.
    Ich dachte bis 6 Std Arbeitszeit gibt es keine Pause?
    Könnte man theoretisch dann nicht um 14.30 Feierabend machen?
    Denn auch nur diese Zeit wird bezahlt…unbezahlte Pause ist ja ok, sofern mehr als 6 Stunden gearbeitet werden. Es sind aber doch nur 5,5Std!

  2. Was tun - verlangen die Zeit bezahlt zu bekommen? Wenn ja wären es ja 6 Std täglich. Muß man dann eine halbe Stunde Pause machen, also dann bei 30 Wochenstunden von 9-15.30Uhr arbeiten? Oder darf man trotzdem um 15Uhr gehen?

  3. Wie werden Stundenlohn bzw Monatsstunden errechnet? Chef sagt mit 4 Wochen, also 27,5x4=110Std je Monat - Dann hat das Jahr aber doch nur 48 Wochen? Müßte nicht korrekterweise mit 4,33 gerechnet werden?
    Hat ja je nach Berechnung zur Folge, daß er man nicht den ausgemachten Stundenlohn zahlt bzw zwar das korrekte Brutto bekommt - aber dann einen enstprechend niedrigeren Stundenlohn in Kauf nimmt? Oder halt 4 Wochen im Jahr umsonst arbeitet?! :smile:

Freue mich über jegliche Rückmeldung!
Danke!!!

Hi!

ich habe mal ein paar Fragen.

Ich auch :smile:

Existiert ein Tarifvertrag?
Existiert ein Betriebsrat?

Wenn nicht, bitte weiterlesen

Bei einer 27,5 Std Woche wird vorgeschrieben 30min Pause zu
machen. Bzw Bürozeit von 9-15Uhr vorgeschrieben.
Ich dachte bis 6 Std Arbeitszeit gibt es keine Pause?

Bis zu 6 Stunden hat man als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Pause.
Dass der Arbeitgeber trotz allem eine Pause anordnet, ist vollkommen legitim.
(Schau Dir mal kleinere Bankfillialen oder Einzalhandelsgeschäfte an, die machen bis zu 2 Stunden Mittagspause)

  1. Wie werden Stundenlohn bzw Monatsstunden errechnet? Chef
    sagt mit 4 Wochen, also 27,5x4=110Std je Monat - Dann hat das
    Jahr aber doch nur 48 Wochen? Müßte nicht korrekterweise mit
    4,33 gerechnet werden?

Das kommt darauf an, wie das Entgelt fließt.
Wenn ein Fixum existiert, dann sollte man mit 27,5 x 52 Wochen / 12 Monate (also 4,33 33 ) rechnen.

Es spricht aber auch nichts dagegen, mit den tatsächlichen Monatstagen zu rechnen - 4 Wochen sind allerdings nur im Februar korrekt.
Wobei der Faktor für den Stundenlohn natürlich wesentlich positiver für den Mitarbeiter ausfällt, wenn nur diese 4 Wochen zugrunde gelegt werden.

Hat ja je nach Berechnung zur Folge, daß er man nicht den
ausgemachten Stundenlohn

OK - ich hätte weiterlesen sollen, bevor ich antworte :smile:
Bei Stundenlohn wird natürlich jede gearbeitete (oder als gearbeitet zu wertende [Feiertag, krankheit, Urlaub]) Stunde vergütet, und das sind immer mindestens die 4 Wochen.

Im Zweifel teile ich die Wochenstunden durch die Anzahl der wöächenlichen Arbeitstage und multipliziere das Ganze mit den echten Arbeitstagen des jeweiligen Monats.

Gruß
Guido

reh
Komplizierter Text…
Also Pausenzeiten waren noch nie bezahlte Zeit, es sei den irgendwelche Sonderreglungen.
Die Aussage ist folgende: Nach 4 Stunden ist eine halbe Stunde Pause zu machen oder spätestens nach 6 Stunden 1Std Pause. Wobei ich jetzt keine genauen Informationen hab wie das bei halbtags- Arbeit ist.
Ob man jetzt nach 5,5Stunden (14.30) nach Hause geht weil man die halbe Stunde Pause ans Arbeitszeitende legt, muss mit dem Vorgesetzten geregelt werden. Wenn der meint das es so in Ordnung geht, dann ist das so. Wenn er möchte das die Pause z.B um 12 Uhr oder einem in einem bestimmten zeitraum gemacht wird muss man auch damit leben. Man arbeitet keine 30Std sondern ist 30Std vor Ort und arbeitet 27,5std

Das mit der Abrechnung ist mir ein wenig unklar. Wenn im Arbeitvertrag ein Stundenlohn festgelegt wird , dann wird nach Stunden und nicht nach Wochen gerrechnet. Es kann höchstens sein das sich der Abrechnungszeitraum verschiebt, weil der Chef gerne ganze Wochen abrechnet, je nach Firma.
Wenn im Arbeitsvertrag ein Festgehalt pro Monat geregelt ist dann wird pro Monat gerrechnet, egal wieviel Tage der hat.

Komplizierter Text…
Also Pausenzeiten waren noch nie bezahlte Zeit, es sei den
irgendwelche Sonderreglungen.

denke auch pausen sind unbezahlt, daher frag ich aber auch. denn 30 stunden oder 27,5 std machen für eine kinderbetreuung einiges aus. und wenn es nen rechtlichen ansatz gäbe die pause hintendranhängen zu dürfen, um dann um 14.30 zu gehen wäre das natürlich besser zum argumentieren.

Die Aussage ist folgende: Nach 4 Stunden ist eine halbe Stunde
Pause zu machen oder spätestens nach 6 Stunden 1Std Pause.

nein, das mag für vollzeit gelten - nicht jedoch für teilzeit. bis 6stunden tägliche arbeitszeit MUSS keine pause gemacht werden.

Wobei ich jetzt keine genauen Informationen hab wie das bei
halbtags- Arbeit ist.
Ob man jetzt nach 5,5Stunden (14.30) nach Hause geht weil man
die halbe Stunde Pause ans Arbeitszeitende legt, muss mit dem
Vorgesetzten geregelt werden. Wenn der meint das es so in
Ordnung geht, dann ist das so. Wenn er möchte das die Pause
z.B um 12 Uhr oder einem in einem bestimmten zeitraum gemacht
wird muss man auch damit leben. Man arbeitet keine 30Std
sondern ist 30Std vor Ort und arbeitet 27,5std

ja, das sehe ich ein. aber ist es eine pause, wenn man das büro nicht verlassen darf, bzw telefon weiter annehmen muss. oder gilt das dann nicht eher auch als arbeitszeit? das büro MUSS besetzt bleiben.

Das mit der Abrechnung ist mir ein wenig unklar. Wenn im
Arbeitvertrag ein Stundenlohn festgelegt wird , dann wird nach
Stunden und nicht nach Wochen gerrechnet. Es kann höchstens
sein das sich der Abrechnungszeitraum verschiebt, weil der
Chef gerne ganze Wochen abrechnet, je nach Firma.
Wenn im Arbeitsvertrag ein Festgehalt pro Monat geregelt ist
dann wird pro Monat gerrechnet, egal wieviel Tage der hat.

nein. der chef wollte ein brutto-festgehalt in den vertrag schreiben. wir haben uns auf einen stundenlohn geeinigt. der dann mit der wochenanzahl stunden und mit vier multipliziert wurde und somit meiner meinung nach zu einem geringeren brutto führte. kann mich aber auch irren. deswegen ja die frage! :smile:

Hi!

ich habe mal ein paar Fragen.

Ich auch :smile:

Existiert ein Tarifvertrag?
Existiert ein Betriebsrat?

nein, kein tarifvertrag. kein betriebsrat. kleiner handwerkbetrieb mit wenig angestellten zu „ortsüblichen“ löhnen.

Wenn nicht, bitte weiterlesen

Bei einer 27,5 Std Woche wird vorgeschrieben 30min Pause zu
machen. Bzw Bürozeit von 9-15Uhr vorgeschrieben.
Ich dachte bis 6 Std Arbeitszeit gibt es keine Pause?

Bis zu 6 Stunden hat man als Arbeitnehmer keinen
Anspruch auf eine Pause.
Dass der Arbeitgeber trotz allem eine Pause anordnet, ist
vollkommen legitim.
(Schau Dir mal kleinere Bankfillialen oder
Einzalhandelsgeschäfte an, die machen bis zu 2 Stunden
Mittagspause)

stimmt-aber darf eine pause dazu vorgeschrieben werden das büro besetzt zu halten, telefonate weiter anzunehmen? ist das eine pause oder fällt das eher unter arbeitszeit?

  1. Wie werden Stundenlohn bzw Monatsstunden errechnet? Chef
    sagt mit 4 Wochen, also 27,5x4=110Std je Monat - Dann hat das
    Jahr aber doch nur 48 Wochen? Müßte nicht korrekterweise mit
    4,33 gerechnet werden?

Das kommt darauf an, wie das Entgelt fließt.
Wenn ein Fixum existiert, dann sollte man mit 27,5 x 52 Wochen
/ 12 Monate (also 4,33 33 ) rechnen.

es wurde ein stundenlohn besprochen, aufgrund dessen sollte ein fester monatslohn brutto errechnet werden. aber das brutto ist doch wesentlich kleiner, wenn ich die wochenstunden mit 4 anstatt 4,33 berechnen lasse. also stimmt dann doch der besprochene stundenlohn nicht.

Es spricht aber auch nichts dagegen, mit den
tatsächlichen Monatstagen zu rechnen - 4 Wochen sind
allerdings nur im Februar korrekt.
Wobei der Faktor für den Stundenlohn natürlich wesentlich
positiver für den Mitarbeiter ausfällt, wenn nur diese 4
Wochen zugrunde gelegt werden.

Hat ja je nach Berechnung zur Folge, daß er man nicht den
ausgemachten Stundenlohn

OK - ich hätte weiterlesen sollen, bevor ich antworte

-)

Bei Stundenlohn wird natürlich jede gearbeitete (oder als
gearbeitet zu wertende [Feiertag, krankheit, Urlaub]) Stunde
vergütet, und das sind immer mindestens die 4 Wochen.

Im Zweifel teile ich die Wochenstunden durch die Anzahl der
wöächenlichen Arbeitstage und multipliziere das Ganze mit den
echten Arbeitstagen des jeweiligen Monats.

Gruß
Guido

Komplizierter Text…

der Dich offensichtlich überfordert.

Die Aussage ist folgende: Nach 4 Stunden ist eine halbe Stunde
Pause zu machen oder spätestens nach 6 Stunden 1Std Pause.

Diese Aussage ist nun wirklich hanebüchener Unsinn. Da stimmen weder die Grundsätze noch die tatsächlichen Zeiten. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, zB in § 4 ArbZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Wobei ich jetzt keine genauen Informationen hab wie das bei
halbtags- Arbeit ist.

Mit Voll- oder Teilzeit hat das nix zu tun, sondern nur mit der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit pro Tag.

Ob man jetzt nach 5,5Stunden (14.30) nach Hause geht weil man
die halbe Stunde Pause ans Arbeitszeitende legt, muss mit dem
Vorgesetzten geregelt werden. Wenn der meint das es so in
Ordnung geht, dann ist das so. Wenn er möchte das die Pause
z.B um 12 Uhr oder einem in einem bestimmten zeitraum gemacht
wird muss man auch damit leben.

Das ist so ziemlich das einzig richtige an Deinem Posting. Der AG kann bestimmen, sofern kein BR/PR gesetzliche Mitbestimmungsrechte geltend machen kann.

Man arbeitet keine 30Std
sondern ist 30Std vor Ort und arbeitet 27,5std

Ob man in der Pause „vor Ort“ ist, ist erst mal unerheblich, denn dies kann der AG nicht verlangen. Sonst würde es sich nämlich nicht mehr um eine Pause iSd ArbZG handeln.

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Hallo,

stimmt-aber darf eine pause dazu vorgeschrieben werden das
büro besetzt zu halten, telefonate weiter anzunehmen? ist das
eine pause oder fällt das eher unter arbeitszeit?

Eine Pause hat lt. Rechtsprechung „frei zu sein von jeglicher Beanspruchung durch den Arbeitgeber“. Dies betrifft sowohl Tätigkeiten als auch den Aufenthaltsort. Verlangt der AG Präsenz an bestimmten Orten oder gar Tätigkeiten, ist es keine Pause gem. ArbZG und somit Arbeitszeit, die zu vergüten ist.

&Tschüß
Wolfgang

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Danke, Wolfgang!!

Hi!

es wurde ein stundenlohn besprochen, aufgrund dessen sollte
ein fester monatslohn brutto errechnet werden. aber das brutto
ist doch wesentlich kleiner, wenn ich die wochenstunden mit 4
anstatt 4,33 berechnen lasse. also stimmt dann doch der
besprochene stundenlohn nicht.

Was genau ist denn jetzt vereinbart (vielleicht sogar schriftlich)?

Gruß
Guido

Ein normales Hinweisen auf den Fehler hätte gereicht oder? Da muss man niemanden als Depp hinstellen. Dein erster Kommentar ist überflüssig und beleidigend.
Und das man die Pausen nicht vor Ort sein muss ist mir auch klar, das war wohl überflüssige kleinkrämerei.
Wenn du meinst das ein Text falsch ist dann schreib das bitte, ohne Menschen zu denunzieren.

Hallo,

wer hier meint, den Experten geben zu müssen und dabei Unsinn verzapft, der schon durch einfaches Nachlesen vermeidbar gewesen wäre, sollte sich nicht über eine deutliche Reaktion wundern.

Leute wie Du tragen dazu bei, daß sich unwahre Legenden im Arbeitsrecht ständig reproduzieren und dadurch evtl. Menschen (materiellen) Schaden erleiden. Denk mal darüber nach !

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