Per einschreiben arbeitsverhältniss kündigen

Guten Tag,wie ist es den von der firma gekündigt zu werden per einschreiben übergabe!!! das einschreiben wurde dann bei der post stelle verweigert,da der postbote keinen zuhause erreicht hat. Wird es jetzt als angenommen oder als nicht zugestellt bezeichnet??
was würde dann passieren wenn mann vorm arbeitsgericht geht???
wie oder was würde dann passieren wenn mann das einschreiben verweigert hat!!!

MFG

Das Schreiben gilt als nicht zugegangen… das ist die Tücke beim Einschreiben mit Rückschein.

Howdy,

Guten Tag,wie ist es den von der firma gekündigt zu werden per
einschreiben übergabe!!! das einschreiben wurde dann bei der
post stelle verweigert,da der postbote keinen zuhause erreicht
hat. Wird es jetzt als angenommen oder als nicht zugestellt
bezeichnet??

oh, es wird meistens so gehandhabt: Wenn dem Empfänger bewusst ist, dass er ein Einschreiben zu erwarten hat (z.B. weil Ihm sein AG oder im Mietrecht sein Vermieter mündlich schon gekündigt hat), dann wird davon ausgegangen, dass er „vorsätzlich“ die Annahme verweigert hat. In diesem Fall gilt das Schreiben mit dem entsprechenden Tag als zugestellt.

Wird dem Empfänger „unerwartet“ ein Schreiben zugeschickt und er holt es nicht ab, dann gilt es als nicht zugestellt.

Aber: IANAL …

Gruss
norsemanna

Hallo HighQ

Das Schreiben gilt als nicht zugegangen… das ist die Tücke
beim Einschreiben mit Rückschein.

Jein :smile:

Der Einwand von norsemanna ist schon nicht falsch. Es gibt in diesem Zusammenhang nämlich den Tatbestand der „Zugangsvereitelung“, wo aber jedes Urteil anders ausfällt. Vor Gericht und auf hoher See…

Gruß,
LeoLo

Nun ja… wenn keiner anzutreffen ist wie geschrieben, sehe ich da keine vereitelung. ich geb dir aber natürlich recht… jedes urteil ist anders.

Hallo,

oben im Text steht ja die Annahme wurde auf der Poststelle verweigert, so weit ich mich erinnern kann wird dies ja auf dem Brief vermerkt, den dann der Arbeitgeber wieder zurück bekommt.

Ich bin mir nicht sicher ob die Poststelle einem denn vorab (vor der Herausgaben am Schalter) mitteilt von wem der Brief denn kommt, oder bleibt das unter Verschluß?. Das heisst hätte der Abholer aufgrund der Aussage vom ausgebenen Postbeamten zweifelsfrei erfahren von wem der Brief kommt und gilt unter diesen Voraussetzungen dann der Brief wie zugestellt?

Grüße Ute

wie gesagt… das sagt uns nur eine glaskugel die ich nicht habe…

Hallo

Nun ja… wenn keiner anzutreffen ist wie geschrieben, sehe
ich da keine vereitelung.

Naja, die Vereitelung geschieht ja nicht durch Abwesenheit. Die Vereitelung geschieht evtl dann, wenn man das Einschreiben nicht bei der Post abholt, obgleich man weiß, daß es die (angekündigte) Kü des AG ist (sein dürfte). Wie erwähnt, da gibt es auch nicht immer das gleiche Urteil zu. Wenn aber der AN (wie es hier klingt) zur Post gelaufen ist, dann erst mal nachgesehen hat, von wem das Einschreiben ist, und dann beschlossen hat, es nicht anzunehmen, dann wäre da m.E. kein Spielraum bzgl der Frage der Zugangsvereitelung. Die Kü wäre zugegangen.

ich geb dir aber natürlich recht…
jedes urteil ist anders.

Wem sagst Du das… :o)

Gruß,
LeoLo

Guten Tag.

Die Vereitelung geschieht evtl dann, wenn man das Einschreiben
nicht bei der Post abholt, obgleich man weiß, daß es die
(angekündigte) Kü des AG ist (sein dürfte).

Ohne dir direkt widersprechen zu wollen, halte ich das aber auch formal für eine gar wackelige Kiste: Damit würde ja die Bringschuld des Kündigenden faktisch umgekehrt - und andererseits vermag ich auch die Pflicht im allgemeinen Rechtsverkehr nicht zu erkennen, „jede x-beliebige“ Sendung zunächst einmal anzunehmen (zumal sich bei den Postboten auch immer mehr das Verhalten einzuschleichen scheint, gar nicht erst zu klingeln, bzw. einen Abholzettel in den Kasten zu schmeißen, und gut ist)*.

Gruß Eillicht zu Vensre

*Selbst so erlebt: Onkel Eillicht ist im Garten zugange und kommt nicht binnen 10 Sekunden an die Wohnungstür. Im Briefkasten liegt der bekannte Wisch zwecks Abholung. Onkel Eillicht sieht den Postboten aber noch die Straße hochstiefeln und will sich den Weg sparen, sprich, die Sendung direkt abnehmen. Der Bote bescheidet ihn dahingehend, dass er das Päckchen gar nicht dabei habe …