Liebe/-r Experte/-in,
wo liegen die Vorteile aus Sicht der Arbeitnehmer für eine Mitarbeitervetrettung und wo die Nachteile aus Sicht der Arbeitgeber?
allerbesten Dank
Michael
Liebe/-r Experte/-in,
wo liegen die Vorteile aus Sicht der Arbeitnehmer für eine Mitarbeitervetrettung und wo die Nachteile aus Sicht der Arbeitgeber?
allerbesten Dank
Michael
Hallo Michael,
das hängt von der grösse eines Betriebes ab.
Im allgemeinen sind die Vorteile für die Beschäftigten natürlich auch die Nachteile für den Arbeitgeber, den der Betriebsrat hat u.a.: Mitsprache bei Einstellungen und Entlassungen, Kündigungen, trägt Fortbildungen mit, entscheidet mit bei der Arbeitszeit und kontrolliert die Umsetzung gesetzlicher und tariflicher Regelungen im Betrieb.
Wenn du zu einzelnen Punkten genaueres wissen möchtes frag einfach nach.
Gruss
Helmut
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Hallo Michael, zunächst ist es für öffentliche Arbeitgeber Pflicht, einen PERSONALRAT zu haben. Evtl. gehört Dein Betrieb in das Gebiet der Betriebsverfassung, dann ist allerdings vieles offen. Zu Deiner Frage: seit dem 19. Jahrhundert hat sich im Verhältnis von Kapital und Arbeit die Arbeitnehmervertretung durchaus streitbar entwickelt. Und beide Parteien halten das Prinzip der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ für notwendig und Deutschland gilt als Muster für andere Länder. Die großen Würfe über Arbeitszeit und Entlohnung regeln ja eh schon die Tarifparteien. Deshalb ist es für beide Seiten im konkreten Arbeitsalltag produktiv, dass dem Arbeitgeber (AG) eine Arbeitnehmervertretung gegenüber steht. Das erleichtert dem AG äußerst das Management seiner Belegschafft und die Einhaltung aller Gesetzte. Den unzähligen Kleinkram erledigt diese mit ihm, indem Probleme vorsortiert, vorbehandelt und gelöst werden können. Das müsste sonst der AG alles selber machen und dass es in jedem „Betrieb“ Probleme gibt, ist unbestritten. Außerdem hilft es dem AG, ein relativ friedliches Miteinander zu erreichen. Nachteilig ist, dass er etwas Chefgehabe abgeben muss. Das ammortisiert sich jedoch schnell.
Das mal in Kürze.
Gruß Fritjof
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Hallo Michael,
Vorab erst mal eine Info zu den
Aufgaben eines Personalrates.
Dann sich in die Lage eines Arbeitnehmers
und eines Arbeitgebers versetzen und man erkennt
eine Anzahl gemeinsamer Interessen.
Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
Grüße,
Rainer Wißkirchen
Hallo,habe die Frage erst jetzt gelesen.
Da ich nicht weiss, wo du beschäftigt bist, kann ich dir nur raten, dich an deine zuständige Gewerkschaft zu wenden und dich dort beraten zu lassen, weil es dazu eine ganze Menge zu sagen gibt.
Ist die zuständige Gewerkschaft nicht bekannt, im Telefonbuch eine DGB Gewerkschaft raussuchen und dort zunächst die Zuständigkeit klären.
Ich hoffe aber, dass dir mittlerweile schon geholfen wurde.
Alles Gute
Liebe/-r Experte/-in,
wo liegen die Vorteile aus Sicht der Arbeitnehmer für eine
Mitarbeitervetrettung und wo die Nachteile aus Sicht der
Arbeitgeber?allerbesten Dank
Michael