Personalrat

Liebe/-r Experte/-in,

wo liegen die Vorteile aus Sicht der Arbeitnehmer für eine Mitarbeitervetrettung und wo die Nachteile aus Sicht der Arbeitgeber?

allerbesten Dank

Michael

Hallo Michael,

das hängt von der grösse eines Betriebes ab.
Im allgemeinen sind die Vorteile für die Beschäftigten natürlich auch die Nachteile für den Arbeitgeber, den der Betriebsrat hat u.a.: Mitsprache bei Einstellungen und Entlassungen, Kündigungen, trägt Fortbildungen mit, entscheidet mit bei der Arbeitszeit und kontrolliert die Umsetzung gesetzlicher und tariflicher Regelungen im Betrieb.

Wenn du zu einzelnen Punkten genaueres wissen möchtes frag einfach nach.
Gruss
Helmut

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Hallo Michael, zunächst ist es für öffentliche Arbeitgeber Pflicht, einen PERSONALRAT zu haben. Evtl. gehört Dein Betrieb in das Gebiet der Betriebsverfassung, dann ist allerdings vieles offen. Zu Deiner Frage: seit dem 19. Jahrhundert hat sich im Verhältnis von Kapital und Arbeit die Arbeitnehmervertretung durchaus streitbar entwickelt. Und beide Parteien halten das Prinzip der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ für notwendig und Deutschland gilt als Muster für andere Länder. Die großen Würfe über Arbeitszeit und Entlohnung regeln ja eh schon die Tarifparteien. Deshalb ist es für beide Seiten im konkreten Arbeitsalltag produktiv, dass dem Arbeitgeber (AG) eine Arbeitnehmervertretung gegenüber steht. Das erleichtert dem AG äußerst das Management seiner Belegschafft und die Einhaltung aller Gesetzte. Den unzähligen Kleinkram erledigt diese mit ihm, indem Probleme vorsortiert, vorbehandelt und gelöst werden können. Das müsste sonst der AG alles selber machen und dass es in jedem „Betrieb“ Probleme gibt, ist unbestritten. Außerdem hilft es dem AG, ein relativ friedliches Miteinander zu erreichen. Nachteilig ist, dass er etwas Chefgehabe abgeben muss. Das ammortisiert sich jedoch schnell.

Das mal in Kürze.
Gruß Fritjof

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Hallo Michael,

Vorab erst mal eine Info zu den

Aufgaben eines Personalrates.

Dann sich in die Lage eines Arbeitnehmers
und eines Arbeitgebers versetzen und man erkennt
eine Anzahl gemeinsamer Interessen.


Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  1. Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
  2. darüber zu wachen, daß die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze,
    Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen
    durchgeführt werden,
  3. sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen,
  4. auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, die für den
    Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu
    unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen
    und des Arbeitsschutzes einzusetzen,
  5. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und,
    falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle
    auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  6. die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter
    und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern,
  7. Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Beschäftigter zu
    beantragen,
  8. die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis
    zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
  9. mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der
    von ihr vertretenen Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten,
  10. die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und
    Männern zu fördern.

Grüße,

Rainer Wißkirchen

Hallo,habe die Frage erst jetzt gelesen.

Da ich nicht weiss, wo du beschäftigt bist, kann ich dir nur raten, dich an deine zuständige Gewerkschaft zu wenden und dich dort beraten zu lassen, weil es dazu eine ganze Menge zu sagen gibt.
Ist die zuständige Gewerkschaft nicht bekannt, im Telefonbuch eine DGB Gewerkschaft raussuchen und dort zunächst die Zuständigkeit klären.
Ich hoffe aber, dass dir mittlerweile schon geholfen wurde.
Alles Gute
Liebe/-r Experte/-in,

wo liegen die Vorteile aus Sicht der Arbeitnehmer für eine
Mitarbeitervetrettung und wo die Nachteile aus Sicht der
Arbeitgeber?

allerbesten Dank

Michael