Privater Arbeitsvermittler

hallo miteinander,

wann genau kommt ein vertrag zustanden, den ein privater arbeitsvermittler abrechnen kann?

Muss ein vertrag zwischen arbeitgeber und dem vermittler vorab geschlossen werden oder genügt es, wenn der vermittler z.b. telefonisch den auftrag erhält entsprechendes personal zu suchen?

angenommen der vermittler ist im besitz eines kunden-vermittlungsgutscheins und macht den kunden lediglich auf ausgeschriebene stellenangebote aufmerksam. es kommt zum vorstellungsgespräch und der kunde wird eingestellt. zählt das auch unter vermittlung?

danke für info!
Paragraphenmaus!

Huhu,

wann genau kommt ein vertrag zustanden, den ein privater
arbeitsvermittler abrechnen kann?

Zur Einlösung eines Vermittlungsgutscheines dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und er einen Arbeitslosen eine sozvers.-pflichtige Stelle vermittelt hat.
Diese ist jedoch meines Wissens an die Dauer gekoppelt und die Vermittlungsvergütung wird stufenweise ausgezahlt und die
vermittelte Arbeitsstelle muss mind. 6 Monate andauern.

Ansonsten verstehe ich deine Frage vielleicht nicht so ganz. Du kannst das abrechnen, was im Vertrag vereinbart wurde. Es gilt zwar Vertragsfreiheit, aber dennoch kann ein Vertrag auch teilweise unzulässige Bestimmungen enthalten. Das kommt auf den Vertragsinhalt an.

Muss ein vertrag zwischen arbeitgeber und dem vermittler vorab
geschlossen werden oder genügt es, wenn der vermittler z.b.
telefonisch den auftrag erhält entsprechendes personal zu
suchen?

Verträge können auch mündl. abgeschlossen werden. Schwierig eben
immer die Beweisbarkeit.

angenommen der vermittler ist im besitz eines
kunden-vermittlungsgutscheins und macht den kunden lediglich
auf ausgeschriebene stellenangebote aufmerksam. es kommt zum
vorstellungsgespräch und der kunde wird eingestellt. zählt das
auch unter vermittlung?

Offensichtlich nur, wenn du mit dem Arbeitsuchenden einen
schriftlichen Vertrag abgeschlossen hast:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_249914/zentraler-Con…

[…]Der Vermittler muss mit Ihnen einen schriftlichen
Vermittlungsvertrag schließen, in dem insbesondere die
Vermittlungsvergütung angegeben ist, die Sie an ihn zahlen
sollen. Es gelten bestimmte gesetzlich festgelegte
Höchstbeträge. […]

[…]Wann ist die Vergütung fällig?
Der Vermittler hat erst dann Anspruch auf die
Vermittlungsvergütung, wenn infolge seiner Vermittlung ein
Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Er darf keine Vorschüsse
auf die Vergütungen verlangen oder entgegennehmen. Bei der
Ausbildungsvermittlung dürfen weiterhin nur vom Arbeitgeber
Vergütungen verlangt oder entgegengenommen werden (§ 296a SGB
III). Verstöße gegen diese Vergütungsvorschriften stellen
Ordnungswidrigkeiten dar, die von der Bundesagentur für Arbeit
mit Bußgeldern geahndet werden können (§ 404 Abs. 2 Nr. 11 SGB
III).[…]

Gruß Marion

im detail
also nochmal etwas genauer:

klar, wenn mich ein arbeitgeber beauftragt hat, ist die sachlage geklärt.

was ist, wenn ich keinen arbeitgeberauftrag habe, sondern ein stellenangebot im netz finde, es dem kunden gebe und sage er soll sich dort bewerbe. habe ich den dann rechtlich gesehen vermittelt?

nach 6 monaten muss der arbeitgeber eine bescheinigung für die abrechnung des gutscheins ausfüllen, in dem er bestätigt, dass der vertrag durch vermittlung zustande kam. was aber, wenn der arbeitgeber davon gar nichts weiss, da man eben nur das angebot ausgedruckt und weiter gegeben hat?

oder sieht die sachlage wieder anders aus,w enn ich den arbeitgeber, der jemanden sucht, anrufe und ihm sage ich bin privater arbeitsvermittler und hätte eine passende person für ihn, ob sich diese auf meine empfehlung bewerben könne. dann hat er zumindest schon mal von mir gehört…

oder habe ich nur vermittelt, wenn ich einen direkten auftrag mit unterschrift des arbeitgebers habe??

würde ich schon gerne genau wissen, bevor man in zuviel arbeit investiert und dann keine kohle kriegt…

danke und gruss
Paragraphenmaus!

sicher?

ich bin
privater arbeitsvermittler

würde ich schon gerne genau wissen, bevor man in zuviel arbeit
investiert und dann keine kohle kriegt…

Darf ich mal ne Frage stellen? Du bist sicher, dass du privater Arbeitsvermittler bist? Mit Gewerbeanmeldung und dem ganzen was so dazu gehört?

Wenn ja, dann wundert mich deine Fragestellung schon sehr.

Sorry, wenn ich jetzt im Fettnäpfchen stehe, aber das was du da (im detail) beschreibst ist keine Vermittlung, sondern lediglich ein Hinweisgeben.

MfG

hallo auch,

nein, ich selbst bin kein privater arbeitsvermittler, ich frage mal für einen freund, der das als nebengewerbe anmelden will.

die meinungen gehen da anscheinend weit auseinander, ich habe diese frage schon mal im tacheles forum gepostet und dort war man der ansicht es liegt schon hier eine vermittlung vor, wenn denn ein vertrag zustande kommt.

ich wüßte auch nciht, wen man konkret fragen könnte…

Paragraphenmaus!

hallo,

ich wüßte auch nciht, wen man konkret fragen könnte…

Da fällt mir auch nichts ein.

Aber ich als Arbeitsloser, würd mir verar***t vorkommen, wenn mir ein Vermittler lediglich ne Stellenanzeige in die Hand drückt und sagt oder meint „Alles weitere darfst du selber anleiern.“.

Wenn das so einfach funktionieren würde, dann meld ich sofort ein Gewerbe als privater Vermittler an.

Wie hat er sich das denn konzeptmäßig vorgestellt? Wozu noch ein Profil erstellen vom Bewerber? Der muss sich ja eh selber bewerben.

Hallo

was ist, wenn ich keinen arbeitgeberauftrag habe, sondern ein
stellenangebot im netz finde, es dem kunden gebe und sage er
soll sich dort bewerbe. habe ich den dann rechtlich gesehen
vermittelt?

NEIN!!!

oder sieht die sachlage wieder anders aus,w enn ich den
arbeitgeber, der jemanden sucht, anrufe und ihm sage ich bin
privater arbeitsvermittler und hätte eine passende person für
ihn, ob sich diese auf meine empfehlung bewerben könne. dann
hat er zumindest schon mal von mir gehört…

Dann hast Du ja auch den Auftrag. Das ginge.

oder habe ich nur vermittelt, wenn ich einen direkten auftrag
mit unterschrift des arbeitgebers habe??

Nein. Siehe oben, die Zustimmung des AG reicht aus.

würde ich schon gerne genau wissen, bevor man in zuviel arbeit
investiert und dann keine kohle kriegt…

Arbeitsvermittlung ist ein Haifischbecken. Als Nebengewerbe meines Erachtens überhaupt nicht auszuüben.

Gruß,
LeoLo