ProbeAV Kündigungsfrist 2/4 Wochen oder sofort

Hallo ihr Wissenden,

ich habe hier noch einmal eben eine Frage und hoffe sehr von euch Antwort erhalten zu können.

Ausgangslage:

Ein Arbeitsvertrag wird „für die Dauer von sechs Monaten als Probearbeitsverhältnis geschlossen“.
Im Vertrag wird auch vereinbart, dass deswegen das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf
In selbigem Vertrag werden Gehaltsbezüge u.ä. für den Zeitraum nach den ersten sechs Monaten behandelt.

Nun stehe in diesem Vertrag:

„Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis - ungeachtet (etwaiger) der Befristung –mit der gesetzlichen Frist von zwei Wochen durch beide Parteien gekündigt werden.“

Weiter stehe da:

„Im Übrigen kann das Arbeitsverhältnis während der Dauer der Befristung von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Und im Übrigen hat ein AN, soweit ich weiß, während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Was bedeutet das nun konkret?
Ich lese aus Satz 1 heraus, dass das AV in beiderseitigem Einverständnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann, kündigt nur eine Seite, muss eine Frist von vier Wochen eingehalten werden. Stimmt das?

Und wie ist das mit der Probezeit/Probearbeitsvertrag?
Da der hier angenommene Vertrag ein Probearbeitsvertrag wäre, wäre es auch nicht verwunderlich wenn hierin nicht noch einmal eine eindeutige Regelung eine Probezeit betreffend vereinbart wäre.

Dem entsprechend würden dann obige Vereinbarungen zutreffen - nicht die gesetzlichen Vorschriften die Probezeit betreffend.
Soweit richtig?

Unser Beispielarbeitnehmer hätte dem entsprechend bei vorliegendem Vertrag nur die Möglichkeit a) darauf zu hoffen das die Vorgesetzten im den verfrühten Ausstieg nach zwei Wochen erlauben oder b) vier Wochen Kündigungszeit aussitzen. Richtig?

Bin auf eure Antworten sehr gespannt. Im Voraus Dank dafür!

Grüße,

Fonz