Probezeit und Urlaubsanspruch

Hallo,

angeniommen ein Arbeitgeber hat eine 6 monatige Probezeit.
Er würdew in dieser Zeit nach 3 Monaten kündigen. Hätte er dann einen Urlaubsanspruch erworben? Der Jahresurlaub würde 28 Tage betragen. Könnte er dann in der 14 tägigen Kündigungsfrist (die in der Probezeit allgemien gilt)die 7 Tage Urlaub nehmen?

Folgender Passus würde sich noch im Vertrag finden:

Bei berechtigter fristloser Entlassung und Beendigung des Angestelltenverhältnisses infolge von Vertragsbruchs, entfällt der Resturlaubsanspruch.

Dies hätte aber nichts mit einer ordungsgemäßen Kündigung in der Probezeit, seitens des Arbeitnehmers zu tun, richtig?

Danke für eure Mühe.

Grüße anna

Hallo,

angeniommen ein Arbeitgeber hat eine 6 monatige Probezeit.
Er würdew in dieser Zeit nach 3 Monaten kündigen. Hätte er
dann einen Urlaubsanspruch erworben?

Ja, anteilig nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BUrlG

Der Jahresurlaub würde 28
Tage betragen. Könnte er dann in der 14 tägigen
Kündigungsfrist (die in der Probezeit allgemien gilt)die 7
Tage Urlaub nehmen?

Ja, aber die genaue Lage muß mit dem AG abgesprochen sein

Folgender Passus würde sich noch im Vertrag finden:

Bei berechtigter fristloser Entlassung und Beendigung des
Angestelltenverhältnisses infolge von Vertragsbruchs, entfällt
der Resturlaubsanspruch.

Dieser Passus dürfte aufgrund § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam sein, aber darum geht es ja hier nicht (s. u.)

Dies hätte aber nichts mit einer ordungsgemäßen Kündigung in
der Probezeit, seitens des Arbeitnehmers zu tun, richtig?

Danke für eure Mühe.

Scho’ recht

Grüße anna

&Tschüß

Wolfgang