Re. Schwangerschaft - Betriebsschließung

Bekommt die Angestellte dann Arbeitslosengeld und das Krankengeld von der Krankenkasse?

Hallo,
wenn nach Schliessung des Betriebes ein Meldung beim Arbeitsamt erfolgt, dann wird auch Arbeitslosengeld gezahlt, wenn ein Anspruch besteht (zeitliche Voraussetzungen). Ab Beginn der Schutzfrist, also
sechs Wochen vor dem mutmasslichen Entbindungstag zahlt dann die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, was dem
Arbeitslosengeld entspricht.
Dieses Mutterschaftsgeld wird bis 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstag gezahlt, bei Frühbeurt oder Zwillingsbgeburt sind
es dann 12 Wochen.
Gruss
Czauderna