Recht auf Auflösungsvertrag?

Hallo Rechtsexperten,

nehmen wir mal folgende Situation an:

Ein Assistenzarzt in einem Krankenhaus liest im Juli eine Stellenanzeige eines anderen Krankenhauses und bewirbt sich dafür. Die Stelle ist für den 01.10. desselben Jahres ausgeschrieben. Über diese Bewerbung informiert der Assistenzarzt den bisherigen Chef noch in der ersten Juliwoche, beide lesen noch einmal zusammen die Stellenanzeige im Deutschen Ärzteblatt und unterhalten sich darüber. Der Chef versichert, dass diesem Vorhaben von seiner Seite aus keine Steine in den Weg gelegt werden würden und unterstreicht, dass er jegliches berufliches Weiterkommen unterstützen werde. Aufgrund der Ferien-/Urlaubszeit wird ein Vorstellungsgespräch inkl. eintägiger Hospitation beim vermeintlich neuen Arbeitgeber für den 30.08. vereinbart. Diese Vereinbarung geschieht in der ersten Augustwoche. Auch hierüber wird der Noch-Chef zeitnah informiert. Der leitende Oberarzt bewilligt hierfür einen Urlaubstag. Einen Tag nach der erfolgten Hospitation/Vorstellungsgespräch erkundigt sich der Noch-Chef nach dessen Ausgang. Der Assistenzarzt sagt, dass die Entscheidung vom zukünftigen Arbeitgeber in den nächsten Tagen fallen werde. Am 02.09., also 3 Tage nach dem Vorstellungsgespräch, erhält der Assistenzarzt die Zusage vom neuen Arbeitgeber. Hierüber wird der Noch-Chef noch am selben Tag informiert.

Nun erscheint dieser erstaunt, insbesondere über das geplante Einstellungsdatum, dem 01.10., und sagt, darüber müsse man noch einmal sprechen. Der Assistenzarzt hat nun den Eindruck, dass der Noch-Chef einem kurzfristigen Auflösungsvertrag, der in dieser Branche absolut üblich ist, nicht mehr zustimmen wird.

Der Assistenzarzt ist über diese Reaktion des Noch-Chefs seinerseits auch erstaunt und irritiert, da auch allen anderen ärztlichen Mitarbeitern der Abteilung die Absicht des Assistenarztes, am 01.10. woanders eine neue Stelle zu besetzen, seit 2 Monaten bekannt war. Zeugen wären also zahlreich vorhanden.

Im Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vereinbart. Der Vertrag wurde mit der Verwaltung des Krankenhauses geschlossen, nicht mit dem Noch-Chef. Die neue Stelle würde dem Assistenzarzt eine Weiterbildung ermöglichen, die der bisherige Arbeitgeber nicht bieten kann.

Frage: hätte der Assistenzarzt ein Recht auf einen Auflösungsvertrag, so dass ihm die Annahme der neuen Stelle zum 01.10. ermöglicht werden kann? Schließlich war der Noch-Chef seit 2 Monaten über das Vorhaben informiert und hatte sich bis dato kooperativ gezeigt. Welche Handhabe hätte der Assistenzarzt im Falle einer Verweigerung des Auflösungsvertrags?

Vielen lieben Dank im Voraus,

Birte

Hallo Birte, ist den nun definitiv unter Zeugen zugesagt worden, dass er die Stelle (egal zu welchem gewünschten Zeitraum) antreten kann oder nicht?
Wartet das Gespräch erst mal ab, wenn der AG auf dem Vertrag besteht, wird es eh nicht rechtzeitig mit dem Ausscheiden. Bis wann muss er denn zusagen bei der neuen Stelle?

MfG

Hallo Birte, ist den nun definitiv unter Zeugen zugesagt
worden, dass er die Stelle (egal zu welchem gewünschten
Zeitraum) antreten kann oder nicht?

Nein, das wurde so nicht wörtlich gesagt. Da aber auch nichts gegenteiliges gesagt wurde, ist man vom stillschweigenden Einverständnis ausgegangen, bzw. es wurde ja dem Betreffenden Arbeitnehmer in einem Gespräch unter 4 Augen gesagt, es würden keine Steine in den Weg gelegt werden. Von Seiten des NEUEN Arbeitgebers wurde bereits eine 100%ige Zusage erteilt.

Wartet das Gespräch erst mal ab, wenn der AG auf dem Vertrag
besteht, wird es eh nicht rechtzeitig mit dem Ausscheiden. Bis
wann muss er denn zusagen bei der neuen Stelle?

Im Prinzip wurde die Zusage beim neuen Arbeitgeber schon gemacht, mit der Bemerkung, dass alles mit dem ALTEN Arbeitgeber noch genauer bekakelt werden müsse, dass aber auch vom alten Chef signalisiert wurde, dass es mit dem Ausscheiden kein Problem gäbe. Dort verlässt man sich jetzt natürlich darauf.

Nochwas: als der bisherige Vertrag geschlossen wurde, war der störrische Chef noch gar nicht im Haus beschäftigt. Der Vertrag wurde von einem Mitarbeiter der Verwaltung unterzeichnet. Kann der störrische Chef jetzt überhaupt ein „Veto“ einlegen, oder kann das nur die Verwaltung? Letztere dürfte nämlich eher ein gesteigertes Interesse am Ausscheiden des Arbeitnehmers haben, da dadurch Geld eingespart werden kann. Insbesondere, wenn die freigewordene Stelle nicht gleich wieder besetzt werden kann.

Bin auf weitere Antworten gespannt,

Grüße, Birte

Kann der störrische Chef jetzt überhaupt ein
„Veto“ einlegen, oder kann das nur die Verwaltung?

Tut mir leid Birte, aber für mich geht aus deinen Ausführungen nicht hervor, welche „Entscheidungsgewalt“ dieser störrische Chef hat und wie dort die Hierarchie ist. Stellt er denn die Ärzte dort ein?

MfG

Hallo Xolophos,
der Chef sucht zwar die Leute aus, aber die Verwaltung gibt das letztendliche Okay und stellt sie ein. Für mich sieht das so aus, als wenn die Verwaltung die Entscheidungsgewalt hat und sich bestenfalls mit dem Chefarzt bespricht. Dann hätte unser Kandidat ja noch Chancen, da heraus zu kommen…

Gruß, Birte

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Hallo Birte,

wenn der störrische Chef der Geschäftsführer ist bzw. die Person, die die Klinik berechtigter Weise nach aussen vertritt, gilt seine Entscheidung. Die Verwaltung kann nur in seinem Namen bzw. in seinem Auftrag handeln. Auch wenn der Vertrag von einem anderen unterzeichnet wurde, gilt das Wort des jetzigen Chefs.

Die meisten Arbeitgeber wissen, dass ein demotivierter Mitarbeiter keine gute Arbeit leistet und einigen sich notgedrungen auf einen Auflösungsvertrag - einen Rechtsanspruch hat der Mitarbeiter aus meiner (Laien-)meinung aber nicht. Aber wenn nachgewiesen werden kann, dass durch das frühere Ausscheiden der Betrieb trotzdem weiter läuft, man vielleicht auch bis zum letzten Tag arbeitet und evtl. auf Überstunden u.ä. (teilweise) verzichtet und mit der Urlaubsnahme bzw. Urlaubsabgeltung kulant zeigt, lässt sich meistens eine Lösung finden. Und wenn vielleicht der Betrieb am 1./2.10. (Sa/So) ohne diesen Arzt zusammen bricht, kann er diese beiden Tage ja auch noch anbieten - es ist immer eine Frage des Tones und Angebot/Nachfrage *g*

Viel Erfolg!

Karin

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Hallo Birte ich würde mal mit der Vewaltung direkt sprechen. Wenn es eine Uniklinik ist, sind die sowieso die einzig berechtigten Gesprächspartnter. Das Problem kann nur sein, dass die 6 Wochen bis Quartlasende denen nicht rechtzeitig angezeigt wurden (Kantinengespräche interessieren die nicht) und daher der Chefarzt den Druck bekommen hat, doch gefälligst dafür zu sorgen dass die Stelle solange besetzt ist, bis ein Neuer gefunden ist, da sonst die Hochschulrechtliche Wiederbesetzungssperre greift und dann und sowieso und uberhaupt…
Wenn die neue Klinik auch eine öffentliche ist (Uni/Stadt oder ähnlich) dann kennen die das und sollten Verständnis haben.
Prima Ärzte fallen nunmal nicht vom Himmel.
Trotzdem viel Glück
Susanne

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Danke an alle!!!
Liebe Rechtler,

danke für Eure Mühe. Da der Grundtonus Eurer Antworten derselbe ist, wird er keine rechtlichen Schritte androhen, da er wohl verlieren würde.

Er versucht es diplomatisch, aber wenn nicht bald eine Lösung gefunden und der Auflösungsvertrag abgeschlossen wird, kann man das mit dem 01.10. eh vergessen.

Der Kompromißvorschlag, dafür auf Resturlaub, Urlaubsauszahlung etc. zu verzichten, zieht hier leider nicht, da würde sich der Noch-Chef totlachen, denn das wird eh vorausgesetzt. Soviel nochmal am Rande zur Arbeitssituation deutscher Klinikärzte. *kotz* (Sorry, bin die genervte Ehefrau).

Schaun mer mal.

Ohne Eure Tips hätte er sich vermutlich falsch verhalten.

Danke! Birte