Recht auf reha

kann ein arbeitgeber eine vom rententräger bewilligte rehamssnahme untersagen?

kann ein arbeitgeber eine vom rententräger bewilligte
rehamssnahme untersagen?

Hallo barbara, insofern der Arbeitnehmer seiner Meldepflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nachkommt, seh ich eigentlich keinen Grund, weswegen der Arbeitgeber die Maßnahme untersagen können sollte.

MfG
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Hallo,
Gegenfrage - wenn dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vorgelegt wird - kann er verlangen, dass der Arbeitnehmer trotzdem
arbeitet ? - Nein, kann er nicht !!
Eine stationäre Reha ist identisch mit einer Arbeitsunfähigkeit.
Er kann höchstens bitte, bitte machen und eventuell eine Verschiebung
erbitten, da muss aber nicht nur der Arbeitnehmer sondern auch die
Rentenversicherung bzw. der Kostenträger mitmachen.
Gruss
Günter Czauderna

@Günter
Hallo Günter, wenn du einmal hier bist, dann kannst du mir vielleicht gleich mal die Frage beantworten, ob es eine Frist gibt bis zu wie vielen Tagen/Wochen vor so einer Reha der Patient den Bescheid vom Träger bekommen muss. Oder gibts da keine?

MfG

Hallo,
nein, da gibt es meines Wissens nach keine verbindlichen Fristen.
Im allgemeinen, also wenn die Reha nicht aus dem Krankengeldbezug heraus
beantragt wird, werden die „Einberufungen“,also der feste Termin
ca. 4-6 Wochen vorher dem Patienten mitgeteilt.
Ansonsten kann es schon mal vorkommen, dass zwischen Mitteilung und
Reha-Beginn nur eine Woche liegt (Eilfall z.B.).
Es kommt auch darauf an ob die Reha-Einrichtung feste abgeschlossene
„Kurgänge“ hat oder individuell aufnehmen kann.
Gruss
Günter Czauderna