Guten Morgen,
folgende Situation:
Betrieb gewährt freundlicherweise seit Jahren der AN Sonderurlaub
- ohne Fortführung der Bezüge. AN hat anderen AG, bei dem sie
während des Sonderulaubs beschäftigt ist (mit Wissen des Betriebes).
Nun wurde der Betrieb verkauft. AN muss/kann sich entscheiden, ob
sie der Übernahme des Beschäftigungsverhältnisses zustimmt - oder widerspricht. AN hat ein Rückkehrrecht zum „vor-vorherigen“ AG (Stadt). Dieses kann sie aber erst nach Widerspruch wahrnehmen.
AN ist daran interessiert, dass alles so bleibt, wie es ist, da sie 2 Kinder zu versorgen hat und die Sicherheit eines weiteren Arbeitsplatzes so lange wie möglich erhalten will.
Frage also: Kennt jemand von Euch den Umgang mit Sonderurlaub bei einem öffentlichen Arbeitgeber?? Der „Urlaub“ ist bisher von Jahr zu Jahr verlängert worden. Wo ist so etwas geregelt im öffentlichen Dienst?
Bitte dringend um Informationen! Vielen Dank,
Christine