'Recht' auf Sonderurlaub?

Guten Morgen,

folgende Situation:
Betrieb gewährt freundlicherweise seit Jahren der AN Sonderurlaub

  • ohne Fortführung der Bezüge. AN hat anderen AG, bei dem sie
    während des Sonderulaubs beschäftigt ist (mit Wissen des Betriebes).

Nun wurde der Betrieb verkauft. AN muss/kann sich entscheiden, ob
sie der Übernahme des Beschäftigungsverhältnisses zustimmt - oder widerspricht. AN hat ein Rückkehrrecht zum „vor-vorherigen“ AG (Stadt). Dieses kann sie aber erst nach Widerspruch wahrnehmen.

AN ist daran interessiert, dass alles so bleibt, wie es ist, da sie 2 Kinder zu versorgen hat und die Sicherheit eines weiteren Arbeitsplatzes so lange wie möglich erhalten will.

Frage also: Kennt jemand von Euch den Umgang mit Sonderurlaub bei einem öffentlichen Arbeitgeber?? Der „Urlaub“ ist bisher von Jahr zu Jahr verlängert worden. Wo ist so etwas geregelt im öffentlichen Dienst?

Bitte dringend um Informationen! Vielen Dank,
Christine

Hallo!

Städte fallen in der Regel unter den TVÖD (Tarifvertrag für den öffentl. Dienst). Dieser beinhaltet in etwa die folgende Regelung:

„Beschäftigten kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Sonderurlaub gewährt werden.“

Da es sich hier um eine „Kann“-Regelung handelt kommt das Ermessen des Arbeitgebers ins Spiel. Er muss zwischen seinen und Deinen Interessen abwägen. An dem Punkt kann Dir dann keiner hier helfen. Hier aber ein paar Gedanken:

  • Die Stadt rechnet momentan nicht mit Dir. Womöglich ist es gerade recht, wenn Du so lange wie möglich wge bleibst (Stichpunkt: Sparzwänge!)
  • Die Stadt versteht sich nicht als „Jobsicherer“ und könnte darauf Pokern, das Du bei einer Nichtverlängerung kündigst.
  • Deine wichtigen Gründe liegen im Bereich Kinderbetreuung, Pflege oder Weiterbildung. Diese Gründe sind - vereinfacht gesagt - SEHR wichtig und die Stadt müsste ihrerseits sehr gute Gründe haben, Dir abzulehnen.

Ich hoffe, das war hilfreich.

Gruß

Hallo Daisy,
ja, vielen Dank, das war SEHR hilfreich :smile:

Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen? Es ist ja so, dass der Arbeitnehmer durchaus eine Arbeit hat (muss ja sich und die Kinder trotz allem finanzieren)…

Hast Du einen Tipp, wie man hier dann mit „wichtigem Grund“ argumentieren kann?
Wäre z.B. die geregelte Arbeitszeit wegen der Kinder ein akzeptables Argument, wenn man ansonsten vermutlich Schichtdienst hätte? Oder das Homeoffice, weil mehr Präsenz für die Kids…?

Dank Dir schon mal im Voraus für eine Antwort,
Christine

Hallo!

Es ist ja so, dass der
Arbeitnehmer durchaus eine Arbeit hat (muss ja sich und die
Kinder trotz allem finanzieren)…

Dann verstehe ich - ehrlich gesagt - nicht, warum dann der andere Arbeitsplatz unbedingt erhalten bleiben muss.

Hast Du einen Tipp, wie man hier dann mit „wichtigem Grund“
argumentieren kann?
Wäre z.B. die geregelte Arbeitszeit wegen der Kinder ein
akzeptables Argument, wenn man ansonsten vermutlich
Schichtdienst hätte? Oder das Homeoffice, weil mehr Präsenz
für die Kids…?

Nein. Ein Grund KÖNNTE sein, dass Du bei der Stadt einen Anspruch auf Vollzeit hast, in Deiner jetzigen Tätigkeit aber nur ein paar Stunden arbeitest. Die Vereinbarkeit Beruf/Kinder kannst Du auch mal anbringen. Das ist jedoch nur bis zu einem geringen Grad Problem Deines Arbeitgebers. Frag` doch einfach mal bei Deinem alten/neuen Arbeitgeber nach, wie man Deinen „Fall“ dort sieht.

Dank Dir schon mal im Voraus für eine Antwort,
Christine

Daisy