Recht auf Sozialplan trotz Aufhebungsvertrag ?

Angenommen eine Firma hat Vertraglich einen größeren Arbeitsstandort ab 01.04.05 verloren und es handelt sich dabei um mehrere Mitarbeiter, das es sogar unter eine Teilbetriebsauflösung fällt.
Der neue Vertragspartner des Arbeitsstandort bietet nun einen Vertrag ab 01.04.05 an.
Da der (noch) jetzige Arbeitgeber keine zumutbare andere Arbeit anbieten kann, müsste er, was er auch zugibt, dann ab April eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen und man würde dadurch in den bestehenden Sozialplan fallen.
Von daher wurde es sehr begrüßt das der neue Auftragsnehmer den Arbeitnehmer übernehmen würde, man wechselt dann aber von einem unbefristeten, in einen befristeten Vertag.
Dann, zum Ausgleich für den Wechsel in einen befristeten Vertrag, schickt die Leitende der Personalabteilung dem Betriebsrat am 09.03.05 eine Mail, das man ein Angebot eines Aufhebungsvertrages machen würde, ohne Einhaltung der Kündigungsfristen und ein halbes Monatsgehalt für jedes vollendete Betriebszugehörigkeitsjahr, in dem Fall wären das sagen wir 2 Monatsgehälter.
Darauf hin unterschreibt der Arbeitsnehmer beim neuem Arbeitgeber, mit dem Vertrauen das da nun alles glatt und geregelt ablaufen wird.
Doch dann wird erst am 21.03.05 dieser Aufhebungsvertrag zugesendet, indem nun nichts mehr von einer Abfindung steht, lt. Betriebsrat, der sich dann mit der Personalabteilung in Verbindung setzt, sind sie auch nicht mehr bereit diese zu zahlen, trotz Hinweis auf die vorher gesendete Mail.
Die Zwickmühle in der sich der Arbeitnehmer nun befindt ist, das er ja ab 01.04. den Vertrag in der neuen Firma erfüllen muss und dies scheint die alte Firma voll auszuspielen.
Anbei möchte ich bemerken das der Arbeitnehmer sich bisher nie was zu Schulden hat kommen lassen und seine Arbeit immer einwandfrei und zur vollsten Zufriedenheit der Firma ausgeführt hatte.

Im Aufhebungsvertrag steht ausdrücklich drin, das dieser Schritt eines Aufhebungvertrages von der Gesellschaft ausgeht, um eine unvermeidliche betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden, aber alle rechtlichen Ansprüche durch Aufhebung der Kündigungsfrist abgegolten wären.
Der Betriebsrat meint dazu, das man den Aufhebungsvertrag ruhig unterschreiben könnte, denn der Anspruch auf den Sozialplan würde rechtlich mehr zählen als ein individuell aufgesetzter Vertrag und der Arbeitnehmer seine Rechte darauf deswegen nicht verlieren würde.

Das ist nun genau die Frage, hat der Arbeitnehmer trotz unterschreiben dieses Aufhebungsvertrages noch Anrecht auf den Sozialplan, da der Aufhebungsvertrag ja wie eine Kündigung von der Firma zu sehen ist, weil dies von Arbeitgeber Seite aus veranlasst wurde ?
Oder gibt man wirklich alle Rechte auf Abfindung/Sozialplan dadurch ab ?

Viele Grüße und Danke vorab
CKL

Hallo

Ohne den Sozialplan im Wortlaut zu kennen, kann man nichts dazu sagen. Es ist aber Quatsch, daß „der Anspruch auf den Sozialplan rechtlich mehr zählen würde als ein individuell aufgesetzter Vertrag und der Arbeitnehmer seine Rechte darauf deswegen nicht verliert“.

Der Aufhebungsvertrag ist auch einer Kü durch den AG nicht gleichzusetzen, auch wenn der AG ihn veranlaßt hat.

Meines Erachtens wurde der AN hier schlicht gut ausgetrickst.

Gruß,
LeoLo

Danke für deine Antwort :o)

Sagen wir mal im Sozialplan steht explizit drin das er für alle betriebsbedingten Kündigungen in Kraft tritt und zum Fall das der Aufhebungsvertrag wie ne Kündigung zählt hab ich das hier im Internet gefunden (siehe Punkt 2):

Sozialplan: Sozialplanabfindung bei veranlaßtem Aufhebungsvertrag (BAG, Urt. v. 28.04.1993 – 10 AZR 222/92)

  1. Bei Abschluß eines Sozialplans sind die Betriebspartner und die Einigungsstelle grundsätzlich frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile aus einer Betriebsänderung auf welche Weise ausgeglichen werden (BAG, Urt. v. 15.01.1991 – 1 AZR 80/90, AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972). Sie dürfen dabei nach der Schwere der möglichen Nachteile und deren Vermeidbarkeit differenzieren (BAG, Urt. v. 14.02.1984 – 1 AZR 574/82, AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972).

  2. Scheidet ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung aufgrund eines Aufhebungsvertrages, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses „auf Veranlassung des Arbeitgebers" vorsieht, aus dem Betrieb aus, so ist dies im Hinblick auf die Ansprüche aus dem Sozialplan wie eine Arbeitgeberkündigung zu behandeln.

Zumal der Betriebsrat noch dazu meint, das eine kollektive Bestimmung, was ein Sozialplan ja ist, gesetzlich mehr Gewicht hat als eine Individuelle.

Hallo

Ein wenig differenzierter ist es schon… :smile:

Wie bereits gesagt: man muß den Sozialplan kennen, um wirklich etwas sagen zu können.

Am besten liest Du dir erst einmal das benannte Urteil mal im Volltext durch http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/c… dann siehst Du auch, daß es nicht so schwarz und weiß ist. Die knappen Zusammenfassungen von Urteilen gehen oft scharf am wirklich „gesprochenen Recht“ vobrei.

Gruß,
LeoLo