Recht eines Arbeitsnehmers bei einer Zeitfirma

Hallo,

Arbeitnehmer einer Zeitfirma haben ja bekanntlich 2 Chefs. Chef der Zeitfirma und Chef der Arbeitsstelle.

Müsste die Zeitfirma den Arbeitsnehmer immer noch entlohnen auch wenn der Chef der Arbeitsstelle den Arbeitsnehmer von der Arbeit ausschließt obwohl dieser den Arbeitsvertrag nicht immer richtig erfüllt hat?

Schließlich hat der AN ja einen Vertrag mit der Zeitfirma unterschrieben!

Dies würde für den AN bedeuten, dass er eine Zeit lang kein keine Arbeit hat und auch keine Arbeit nachweisen kann.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Hallo.

Vertragsrechlich hat ein Zeitarbeiter auch nur einen Chef: denn der Zeitarbeitsfirma(Verleiher).

Der andere Chef übernimmt „nur“ seine Einsatzplanung bzw. die Führung des Arbeiters gemäß des Entleihvertrages.
Natürlich kann der Entleiher den Arbeiter nach Hause schicken, Gründe könnten sein : keine Arbeit, Schlechtleistung etc. Dies hat aber (erstmal) nichts mit dem Gehalt des Zeitarbeiters zu tun.

Eine Kündigung oder Gehaltskürzung kann nur der Verleiher aussprechen.

Ciao
Garrett

Hi, Danke für die Antwort.

wie sieht es aber aus wenn der Chef des Einsatzort etwas abverlangt (Überstunden) was im Vertrag zw dem AN und dem Verleiher nicht schriftlich geregelt worden ist und der AN dadurch vom Chef des Einstzortes nach Hause geschickt wird?

Da muss der Verleiher doch trotzdem bis zum Ende des Vertrags zahlen oder?!

Danke!

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Hi, Danke für die Antwort.

wie sieht es aber aus wenn der Chef des Einsatzort etwas
abverlangt (Überstunden) was im Vertrag zw dem AN und dem
Verleiher nicht schriftlich geregelt worden ist und der AN
dadurch vom Chef des Einstzortes nach Hause geschickt wird?

Da muss der Verleiher doch trotzdem bis zum Ende des Vertrags
zahlen oder?!

Danke!

Hallo.

Genauso ist es. Entscheidend ist nur der Vertrag zwischen AN und Verleiher. Natürlich kann der AN das machen, z.B. nach Rücksprache mit dem Verleiher oder weil er evtl. übernommen werden könnte. ABER er muss das nicht tun, denn Vertrag ist Vertrag und was der Verleiher mit dem Entleiher abgemacht hat, ist eine ganz andere Sache.

Ciao
Garrett

Hallo,

wie sieht es aber aus wenn der Chef des Einsatzort etwas
abverlangt (Überstunden) was im Vertrag zw dem AN und dem
Verleiher nicht schriftlich geregelt worden ist

Dann würde sich evtl. mal ein Blick in den geltenden Tarifvertrag lohnen (die genaue Bezeichnung steht im Arbeitsvertrag).

Im BZA-Tarifvertrag (’‚Die tatsächliche Lage der Arbeitszeit wird an die des Kundenbetriebes angepasst. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Kundenbetrieb gültigen Regelungen bzw. Anforderungen
des Kundenbetriebes.
‘’

und der AN
dadurch vom Chef des Einstzortes nach Hause geschickt wird?

Wodurch? Weil er die Überstunden verweigert?

Da muss der Verleiher doch trotzdem bis zum Ende des Vertrags
zahlen oder?!

Kommt auf die Umstände an. Wenn der AN - berechtigterweise - etwas nicht Vereinbartes ** verweigert und der Einsatz deswegen abgbrochen wird, ist das schon noch etwas anderes als wenn der AN die Überstunden verweigert, obwohl er eigentlich dazu verpflichtet wäre.

MfG

** zum Vereinbarten gehören auch die Regelungen im Tarifvertrag, insofern für das Arbeitsverhältnis einer gilt.