Rechte in bzw. nach der Elternzeit (TVöD)

Guten Tag,

Ein AN hat eine Vertrag mit 80% Arbeitszeit und ist momentan in Entgeltgruppe 10 Stufe 3. Der AN ist derzeit das 3. Jahr in Elternzeit und hat nun mehrere Fragen:

  1. Der AN arbeitet immer mal wieder stundenweise für seinen Arbeitgeber während der Elternzeit. Die Bezahlung erfolgt hier aber nach einer niedrigeren Entgeltgruppe. Ist dies rechtens?
  2. Nach seiner Elternzeit möchte er wieder einsteigen und hat auch schon schriftlich angekündigt, daß er zwischen 10 und 40% arbeiten möchte. Ist dies sein Recht? Oder muss er wieder 80% arbeiten wie früher oder muss er auch 60% annehmen, wenn mir dies angeboten wird? (Der Betreib hat 50 Mitarbeiter)
  3. Kann ihn sein Arbeitgeber nach der Elternzeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe einstufen lassen oder hat er Anspruch in derselben Entgeltgruppe zu bleiben?
  4. Wird die Elternzeit für einen Stufenwechsel angerechnet. Dann wäre er nämlich sogar inzwischen in Stufe 4.

Vielen Dank für Antworten im voraus!