Reisekostenabrechnung?

Hallo zusammen,

Person A hat einen Vertrag (40 Stunden pro Woche an 5 Arbeitstagen Mo-Fr). Zusätzlich können vereinzelt Arbeitseinsätze (Schulungen werden abgehalten, etc.) am Wochenende stattfinden. Reisekosten (KM, etc.) werden hierbei erstattet.

Wie sieht es nun bei folgender Situation aus: Samstags findet ganztätig ein Arbeitseinsatz in Form einer Schulung an der regelmäßigen Arbeitsstätte statt. Können in diesem Fall KM als Reisekosten abgerechnet werden? Und wie sieht es mit der Verpflegungspauschale aus (Essen wurde nicht gestellt). Eine Dienstreise ist ja eigentlich definiert als Abwesenheit von Zuhause oder der regelmäßigen Arbeitsstätte.

Vielen Dank für Eure Hilfe vorab.

Herzliche Grüße
Hatschepsut22

Servus,

was genau ist unter „km etc.“ vereinbart? Das, was vereinbart ist, kann abgerechnet werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vielen Dank für die shcnelle Antwort. KM werden mit 0,30 Euro erstattet plus die Verpflegungskostenpauschale. Unklar ist eben nur, ob Person A dies überhautp zusteht, da die Schulung ja an der regelmäßigen Arbeitsstätte stattgefunden hat und Dienstreise ja als Abwesenheit vom Wohnort und Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte gelten.

VG, Hatschepsut22

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Servus,

Dienstreise als Abwesenheit vom Wohnort und Ort der
regelmäßigen Arbeitsstätte

ist der Begriff aus dem Steuerrecht. Wenn etwas wie „im Rahmen der steuerfrei erstattbaren Höchstsätze“ vereinbart ist: Keine Dienstreise, keine Abrechnung. Wenn „Dienstreise“ betrieblich anders definiert ist, kann eine Erstattung (dann als variabler Bestandteil des steuerpflichtigen Lohns) in Frage kommen. Wenn nichts konkret vereinbart ist, greift m.E. die relativ konkreteste übliche Definition, das ist die steuerrechtliche.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

nochmals vielen Dank für Deine Antwort. Also die Regelung entspricht wohl der steuerrechtlichen.
D.h. in diesem konkreten Fall stehen Person A weder die Bezahlung der Fahrtkosten noch die der Verpflegungspauschale zu … richtig?

Viele Grüße und noch einen shcönen Abend,
Hatschepsut22

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Servus,

wenn nichts konkreter formuliert ist, täte ich die Erstattung für eine zusätzliche Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte (30 Cent für den Entfernungskilometer ab km 21) und für die Verpflegung nach Einzelnachweis (steuerfrei im Rahmen „außergewöhnlicher Arbeitseinsätze“ möglich) beantragen.

Gibt einen Vermerk in der Personalakte: „Wenns drauf ankommt, zäher als erwartet“

Schöne Grüße

MM