Reisezeit keine Arbeitszeit?

Hallo,
Arbeitnehmer X hat einen Arbeitsvertrag (unbefristet, Bürotätigkeit), in dem hinsichtlich der Arbeitszeitreglung ein Verweis auf die jeweils gültige Betriebsvereinbarung enthalten ist.
In der BV ist bzgl. „Reisezeiten“ vorgesehen, dass Reisezeiten nicht als Arbeitszeit gelten.
Wenn nun der Arbeitgeber den Arbeitnehmer X auf Dienstreise schickt(z.B. um im Einzelfall notwendige Arbeiten in einem anderen Standort in Deutschland wahrzunehmen o.ä.) - entsteht da nicht ein Widerspruch?
Wenn die Reisezeit keine Arbeitszeit ist würde der Arbeitgeber doch über die Freizeit des Arbeitnehmers verfügen, diese unterliegt aber doch wohl kaum dem Weisungsrecht des Arbeitgebers?
Andererseits existiert diese BV, an die der Arbeitnehmer doch gebunden ist.
Ist die Dienstreise (Reisezeit) von X zu bspw. dem o.a. anderen Standort Arbeitszeit oder nicht?
Gruß,
A.

Hallo,
meines Wissens nach sind solche BV tatsächlich möglich.
Bei uns gab es auch schon viele Diskussionen zu diesem Thema. Irgendjemand fühlt sich immer benachteiligt.

Wir haben eine ziemlich gerechte Lösung, wie ich finde.
Bei Dienstreisen wird immer die Zeit abgezogen, die sonst auch für den normalen Weg zur Arbeit benötigt wird (wenn man von zu Hause aus direkt auf Dienstreise geht), der Rest der Fahrt gilt als Arbeitszeit.

Beatrix

Hallo,

so etwas ist durchaus rechtens. Bei uns wird zum Beispiel nur die Reisezeit innerhalb eines Monats angerechnet, die über 10 Stunden liegt. Hatte ich also diesen Monat eine Fahrtzeit für Dienstreisen von insgesamt 12 Stunden, bekomme ich 2 Stunden davon gut geschrieben.

Gruß

Phoebe

Danke für die Antworten
Hallo,
sorry, hatte längere Zeit keinen Zugriff auf´s Netz. Deshalb erst jetzt: Danke für die Antworten.
Gruß,
Andreas.

Hi,
Klare Sache, die existierende BV - Arbeitszeit findet hier im vollem Umfang ihre Anwendung.
Das ias ja der Grund warum ich überhaupt eine BV-Arbeitszeit definiere.
MfG