Resturlaub bei fristloser Kündigung

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat noch Resturlaub von 2008 (betriebsbedingt nicht genommen). Diesen Resturlaub hätte er aber 2009 nehmen können, aber er hat sich nicht exakt festlegen können wegen Termin. Nun wird dieser Arbeitnehmer fristlos gekündigt (wegen Verstoß gegen Arbeitsvertrag). Was passiert nun mit dem Resturlaub? Muß der Arbeitgeber den bezahlen oder geht der Arbeitnehmer leer aus?

Viele Grüße
Selorius

Hallo,

auch bei fristloser Kündigung gilt § 7 Abs. 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

&Tschüß

Wolfgang