Liebe Wissende,
angenommen kurz vor Antritt der Elternzeit im Jahr 2007 hat eine Angestellte 4 Tage Urlaub. Kurz vorher wird sie zwei Wochen krank geschrieben. Den Urlaub nimmt sie vor Antritt der Elternzeit nicht mehr, da sonst die Vertretung nicht eingearbeitet werden kann. Dies wird mit dem Vorgesetzten besprochen.
Im Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung die besagt, das der Urlaub eines Jahres auch komplett in diesem Jahr genommen werden muss. Sonst verfällt der Urlaub. Nur in Ausnahmefällen ist es gestattet den Urlaub bis 31.03. des darauffolgenden Jahres zu nehmen.
Die Arbeitnehmerin kehrt genau ein Jahr nach Geburt des Kindes an den Arbeitsplatz zurück. Steht ihr der Resturlaub aus dem Jahr 2007 im Jahr 2008 noch zu, weil sie gar keine Gelegenheit hatte den Urlaub im Jahr 2007 noch vor Antritt des Mutterschutzes zu nehmen?
LG,
Jil