Resturlaub, Probleme mit Chef

Angenommen Herr Fleißig hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 30.04.08. Am 19.03.08 stellt er noch fest, dass er noch fünf Tage Urlaub aus dem Kalenderjahr 2007 hat.
Er hat also nur noch wenig Zeit, seinen Urlaub aus 2007 zu nehmen. Außerdem hat er noch zehn Urlaubstage aus Kalenderjahr 2008.
Sein Vertrag wird nicht verlängert, weil sein Abteilungsleiter kein Vertrauen mehr zu Herrn Fleißig hat. Der Grund ist eine Lappalie, die der Abteilungsleiter anders bewertet als alle anderen; aber er ist nun mal der Abteilungsleiter und sehr nachtragend.
Herr Fleißig hat vor kurzem nach einem Zwischenzeugnis gefragt, dieses vom Abteilungsleiter auch bekommen, aber das Ding taugt mehr als Papierflieger, denn als Zwischenzeugnis. Herr Fleißig bat schon um Korrektur, aber das wird sicherlich auch noch Diskussionen hervorrufen.

Nun weiß Herr Fleißig nicht, wie er sich verhalten soll.

Soll er den Resturlaub aus 2007 nehmen?
Muss er dann Befürchten, dass diese Geschichte mit ins Arbeitszeugnis hineinfließt?

Herr Fleißig möchte sich gerne in der Firma in einer anderen Abteilung vorstellen. Würden das andere Abteilungsleiter (also die Geschichte mit dem Urlaub) als schlechtes Verhalten bewerten?

Wie ist eure rechtliche und auch persönliche Meinung zu diesem Thema?

Hallo,

Angenommen Herr Fleißig hat einen befristeten Arbeitsvertrag
bis 30.04.08. Am 19.03.08 stellt er noch fest, dass er noch
fünf Tage Urlaub aus dem Kalenderjahr 2007 hat.
Er hat also nur noch wenig Zeit, seinen Urlaub aus 2007 zu
nehmen.

Das ist ja nun keine Überraschung, daß noch Urlaub da ist und man diesen bis 31.03. genommen haben muß. Urlaubsschein ausstellen, unterschreiben lassen. Allerdings hätte er ihn übertragen lassen müssen, also wird er wohl Pech haben.

Außerdem hat er noch zehn Urlaubstage aus Kalenderjahr

Die kann er ja nehmen, vom letzten TAg rückwärts gerechnet.

Sein Vertrag wird nicht verlängert, weil sein Abteilungsleiter
kein Vertrauen mehr zu Herrn Fleißig hat. Der Grund ist eine
Lappalie, die der Abteilungsleiter anders bewertet als alle
anderen; aber er ist nun mal der Abteilungsleiter und sehr
nachtragend.

Das hat nichts mit dem Urlaubsanspruch zu tun.

Herr Fleißig hat vor kurzem nach einem Zwischenzeugnis
gefragt, dieses vom Abteilungsleiter auch bekommen, aber das
Ding taugt mehr als Papierflieger, denn als Zwischenzeugnis.
Herr Fleißig bat schon um Korrektur, aber das wird sicherlich
auch noch Diskussionen hervorrufen.

Da ist der fleissige Herr aber selbst schuld: in Arbeitszeugnissen darf nichts stehen, was einen Nachteil bedeutet. Er hätte das Zeugnis zurück geben können.

Nun weiß Herr Fleißig nicht, wie er sich verhalten soll.

Soll er den Resturlaub aus 2007 nehmen?

Siehe oben. ISt wohl weg.

Muss er dann Befürchten, dass diese Geschichte mit ins
Arbeitszeugnis hineinfließt?

Nein. Im Zeugnis steht nichts von Urlaub. Warum auch.
http://www.zeugnisdeutsch.de/

Herr Fleißig möchte sich gerne in der Firma in einer anderen
Abteilung vorstellen. Würden das andere Abteilungsleiter (also
die Geschichte mit dem Urlaub) als schlechtes Verhalten
bewerten?

Tja, die Personalabteilung ist doch die gleiche oder?

Wie ist eure rechtliche und auch persönliche Meinung zu diesem
Thema?

Ich bin keine Anwalt o. ä ., nur seit einigen Jahren Betriebsrat.
Das sind meine persönlichen Meinungen.

Gruß
Carmen

Oh man
Hi!

Das ist ja nun keine Überraschung, daß noch Urlaub da ist und
man diesen bis 31.03. genommen haben muß. Urlaubsschein
ausstellen, unterschreiben lassen. Allerdings hätte er ihn
übertragen lassen müssen, also wird er wohl Pech haben.

Aha. Du kennst keinerlei Fakten dieses fiktiven Falls, weißt nicht, ob eine Urlaubssperre existierte, der AN au war, ein Tarif etwas anderes regelt, aber stellst mal pauschal fest:
Der Urlaub hätte übertragen werden müssen!

Sorry, aber „Bullshit“ ist da noch eine dezente Bewertung.

Die kann er ja nehmen, vom letzten TAg rückwärts gerechnet.

Klar! Er nimmt sie einfach so ohne vorher eine Genehmigung dafür zu erhalten.
SUUPER Tipp - vor allem so hilfreich für den AG, falls er dem AN ans Bein pinkeln will.

Da ist der fleissige Herr aber selbst schuld: in
Arbeitszeugnissen darf nichts stehen, was einen Nachteil
bedeutet.

Wird immer besser hier!
NATÜRLICH darf etwas nachteiliges in einem Zeugnis stehen - es muss nur wohlwollend FORMULIERT sein.
Und wenn das Zeugnis schlechter als eine gefühlte 3 ist, dann bringt der AG unter Umständen genau die erwähnte Lappalie als Begründung - wer weiß denn schon, was in diesem fiktiven Fall Sache ist?

Er hätte das Zeugnis zurück geben können.

Was bringt das dann?
Der AG hat seine Pflicht erfüllt, ein Zeugnis auszustellen, und der AN
gibt es wieder zurück.
Es passiert in der Folge genau nichts.
Das heißt: MOMENT!
Je mehr die Zeit vergeht, desto mehr vergeht auch die Zeit, die der AG benötigt, damit der Anspruch auf ein Zeugnis und somit auch die Änderung verwirkt…

Siehe oben. ISt wohl weg.

Siehe oben - Bullshit!

Nein. Im Zeugnis steht nichts von Urlaub. Warum auch.
http://www.zeugnisdeutsch.de/

Einen unbrauchbaren Link hättest Du nicht geben können.

Ich bin keine Anwalt o. ä .

…was man ganz deutlich merkt

, nur seit einigen Jahren
Betriebsrat.

Ihr bekommt doch kostenlose Seminare.
Tipp: Besuche mal ein paar davon!

Das sind meine persönlichen Meinungen.

…die in einem RECHTSbrett nichts zu suchen haben.

Kopfschüttelnde Grüße
Guido

Hallo
(eigentlich antworte ich nicht auf Postings, die keine Anrede und Gruß enthalten, aber nach dem Erguss eins tiefer muss ich ja wohl)

Angenommen Herr Fleißig hat einen befristeten Arbeitsvertrag
bis 30.04.08. Am 19.03.08 stellt er noch fest, dass er noch
fünf Tage Urlaub aus dem Kalenderjahr 2007 hat.

Warum wurde der Urlaub nicht genommen?
Existiert eine einzelvertragliche, betriebliche oder tarifliche Regelung zum Verfall und/oder der Inanspruchnahme von Vorjahresurlaub?

Er hat also nur noch wenig Zeit, seinen Urlaub aus 2007 zu
nehmen. Außerdem hat er noch zehn Urlaubstage aus Kalenderjahr
2008.

Wenn er den Urlaub nehmen will, wird er ihn beantragen müssen!
Wird der Antrag nicht genehmigt, bleibt eine Klage oder sogar eine einstweilige Verfügung.

Soll er den Resturlaub aus 2007 nehmen?

Einfach so? Das wäre eine Todsünde im Arbeitsrecht und ist regelmäßig Grund für eine außerordentliche (sprich: fristlose) Kündigung.

Muss er dann Befürchten, dass diese Geschichte mit ins
Arbeitszeugnis hineinfließt?

Es gibt viele kleine Nickeligkeiten, die ein AG ins Zeugnis schreiben kann, auch wenn eine solche Urlaubsgeschichte explizit schwierig zu verpacken ist.

Herr Fleißig möchte sich gerne in der Firma in einer anderen
Abteilung vorstellen. Würden das andere Abteilungsleiter (also
die Geschichte mit dem Urlaub) als schlechtes Verhalten
bewerten?

Wie groß ist der Einfluss des fiktiven Abteilungsleiters? Wenn er schlecht über Herrn Fleißig redet (erfahrungsgemäß wird er natürlich von der Personalabteilung/Folgeabteilung um Stellungnahme gebeten), so wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit auch geglaubt - er ist nicht umsonst in einer gehobeneren Position.

Gruß
Guido

Hi!

Das ist ja nun keine Überraschung, daß noch Urlaub da ist und
man diesen bis 31.03. genommen haben muß. Urlaubsschein
ausstellen, unterschreiben lassen. Allerdings hätte er ihn
übertragen lassen müssen, also wird er wohl Pech haben.

Aha. Du kennst keinerlei Fakten dieses fiktiven Falls, weißt
nicht, ob eine Urlaubssperre existierte, der AN au war, ein
Tarif etwas anderes regelt, aber stellst mal pauschal fest:
Der Urlaub hätte übertragen werden müssen!

Sorry, aber „Bullshit“ ist da noch eine dezente Bewertung.

Wenn eine Urlaubssperre vorläge, bräuchte man nicht zu fragen, was mit alten Urlaub ist, oder???

Ich bin keine Anwalt o. ä .

…was man ganz deutlich merkt

, nur seit einigen Jahren
Betriebsrat.

Ihr bekommt doch kostenlose Seminare.
Tipp: Besuche mal ein paar davon!

Das sind meine persönlichen Meinungen.

…die in einem RECHTSbrett nichts zu suchen haben.

Sind hier nur Anwälte???

[MOD] Überflüssige Zitate zur besseren Lesbarkeit gelöscht

Hi!

Wenn eine Urlaubssperre vorläge, bräuchte man nicht zu fragen,
was mit alten Urlaub ist, oder???

  1. Ich sprach von einem Grund, warum der Urlaub nicht genommen werden konnte, nicht von einer akuten Sperre.
  2. Ich liebe es, wenn jemand krampfhaft nach einem Punkt in einer Argumentation sucht, den man angreifen kann und dabei die anderen Dinge völlig außer Acht lässt…

Sind hier nur Anwälte???

Nein, im Allgemeinen werden hier Leute ohne Ahnung etwas schärfer als Leute ohne Ahnung deklariert, damit die grottenfalschen Tipps um Himmels Willen niemand ernst nimmt.
Diese Erfahrung machst Du gerade.

LG
Guido

  1. Ich sprach von einem Grund, warum der Urlaub nicht genommen
    werden konnte, nicht von einer akuten Sperre.
  2. Ich liebe es, wenn jemand krampfhaft nach einem Punkt in
    einer Argumentation sucht, den man angreifen kann und dabei
    die anderen Dinge völlig außer Acht lässt…

Du spekulierst ja genauso.
Ja, sagte ich ja schon, Du scheinst alles zu wissen…

Nein, ich spekuliere nicht!
Hi!

Du spekulierst ja genauso.

Nein, ich spekuliere nicht, ich frage nach.
Und zwar, BEVOR ich eine pauschal absolute Behauptung aufstelle (die in diesem Fall auch noch eine extreme Ausnahme ist)

Ja, sagte ich ja schon, Du scheinst alles zu wissen…

Widerlege mich doch ganz einfach, wenn Du es kannst!

Gruß
Guido