Resturlaub/ Restüberstunden

Hallo mal wieder,
nehmen wir folgendes an:
A ist festangestellt seit 2 Jahren. Kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft, ein kleiner Laden mit 20 Leuten.
Bis April hat A als Assistenz gearbeitet und eine Stundenerfassung gehabt. Überstunden wurden grundsätzlich als Freizeitausgleich abgegolten statt ausbezahlt, das ist aber nirgends schriftlich fixiert. Es gibt keine Regelung, dass Überstunden irgendwann verfallen, nur die Bitte, sie möglichst bald wieder abzubauen.
Praxis in der Firma ist aber, dass jeder konstant etwa 20-60 Überstunden hat, der Chef ist sonst der Meinung, man wäre nicht engagiert genug (egal).
Ende März hat A dann eine Beförderung bekommen, eine Gehaltserhöhung, und das Stempelding zur Erfassung der Überstunden wurde abgeschafft, diese wurden in der neuen Position ja erwartet.
Zu diesem Zeitpunkt hatte A noch etwa 40 Überstunden, die A nie als Freizeitausgleich genommen hat und auch nie ausbezahlt bekam. Es existiert keinerlei Vereinbarung über den Verbleib der Überstunden, weder mündlich noch schriftlich. A hätte diese normal „vergessen“, aber aufgrund unüberbrückbarer Differenzen mit dem Chef hat A jetzt eine neue Stelle. A hat zudem noch 10 Tage Resturlaub.
Jetzt die Frage:
Chef sagt, er kann Resturlaub nicht einfach so genehmigen, er muss spontan entscheiden, ob das geht. Ist das rechtens? A kann nichts planen. Kein Urlaub wäre auch fein, dann eben ausbezahlt, nur wenn frei, dann würde A gern nen Urlaub buchen… Muss A bis zu einer bestimmten Frist (2 Wochen vorher oder so) bescheid bekommen oder kann der Chef wirklich „spontan“ entscheiden, ob A Urlaub bekommt oder nicht? (Spontan heißt in diesem Fall FRÜHESTENS 2 Tage vor dem möglichen Urlaubsbeginn)
Außerdem: Was ist mit den Überstunden? Hat A noch einen Anspruch auf Ausgleich oder Auszahlung?
Danke Euch,
NOrah