Resturlaub von Elternzeit, Befristung Arbeitsvertrag

Hallo, wie berechnet man anteiligen Resturlaub in Elternzeit.

Wenn man seit Anfang Dezember 2013 in Elternzeit ist und der Arbeitsvertrag auch nur bis 31.07.2014 läuft, rechnet man dann bei der Kürzung nicht mit 12 Monaten?

Der Gesamtanspruch für ein Jahr beträgt 30 Tage. In diesem Fall wären es dann nur noch 17,5 Tage (30/12*7Monate). Und die darf man dann kürzen um ein 1/12?

Wie hoch ist dann noch der Anspruch wirklich in 2014?

VG Chipsss